Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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4. Erhöhung der Vergnügungssteuer.
§18 der Vergnügungssteuerordnung von 5. November 1921 erhält folgenden Zusatz: Bei geschlossenen Tanzbelustigungen von Vereinen wird die Steuer in Spalte 3 auf den zweifachen, bei öffentlichen Tanzbelustigungen dagegen auf den fünffachen Betrag erhöht. Sie erhöht sich weiter um je 100 % dieses Betrages für jede begonnene Stunde bei
Verlängerung der Polizeistunde über 12 Uhr nachts hinaus.

5. Erhöhung der Verzehrsteuer.
Die Steuer soll künftighin betragen:
für Wein
2 Mark das Liter
für Obstwein
l Mark das Liter
für Branntwein und Liköre aller Art
5 Mark das Liter
für Bier
1 Mark das Liter
 
6. Der Zuschlag der Gemeinde zur Wohnungsbauabgabe
wird vom 1. Oktober 1922 ab auf 75 % erhöht. Dazu kommen 25% für den Staat so daß die Gesamtabgabe 100% beträgt.

7. Der Antrag des Kreisausschusses auf Abgabe von Holz an die Bäcker zum Tagpreise
wird wegen der schlechten Finanzlage der Stadt abgelehnt.

8. die Aufnahme eines laufenden Kredits von 5.000.000 Mark zur Erweiterung des Elektrizitätswerks und 1.000.000 Mark zur Bestreitung der