Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
Einzelbild herunterladen
265
laufenden Bedürfnisse bei der Nass..Landesbank zu 2% über Reichsbank-Diskontsatz, zurzeit also 10%, 2% Zusageprovision und 1/8 Umsatzprovision
wird genehmigt.

9. Erhöhung des Strompreises.
Infolge der allgemeinen Teuerung
wird vom 1. Oktober 1922 ab, der Preis für die Kilowattstunde Lichtstrom auf 48 Mark, für die Kilowattstunde Kraftstrom auf 36 Mark und für die Zählermiete auf 5 Mark monatlich erhöht.
Die Abgebe von Kohlen an hiesige Gewerbebetriebe durch das E. W. soll nur in begründeter Notlage erfolgen. In diesem Falle sind die Kohlen entweder zurückzugeben oder falls das nicht möglich sein sollte, so ist der Preis zu zahlen, der beim Eingang der durch die Abgabe bedingten Neubestellung maßgebend ist.

10. Der für elektrische Apparate und Bügeleisen benutzte Strom
wird als Lichtstrom und nicht als Kraftstrom berechnet.

11. Bildung einer Preisprüfungsstelle.
Es wird eine Preisprüfungsstelle gebildet, die sich wie folgt zusammensetzt:
Vorsitzender: Herr Bürgermeister Mönig.
Aus dem Kreise der Verbraucher werden gewählt die Herren:
Kaufmann Franz Kunst