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lerin ein Kapitalvermögen von 32.000 Mark besitzt, ihr Ehemann nicht ruhegehaltsberechtigt war und die Stadt sich in einer schlechten finanziellen Lage befindet, wird der Antrag abgelehnt.
20. Die Gebühren für die Benutzung der städtischen Waage werden vom 1. Sept. 1921 ab
auf 20 Mark für jede Benutzung erhöht.
21. Erhöhung der Teuerungszuschläge für die Beamten, Angestellten und der Löhne für die städtischen Arbeiter.
Die erhöhten Beträge werden vom 1. Sept. 1922 ab bewilligt. Die Beratung betr. die Bezüge des Baumeisters Löwenguth wird vertagt.
22. Antrag des Bauunternehmers Kutting auf Verbilligung seines gekauften Nutzholzes zum Wohnhausbau.
Es soll zunächst ein Gutachten über die Rechtslage eingeholt werden.
20. Die Gebühren für die Benutzung der städtischen Waage werden vom 1. Sept. 1921 ab
auf 20 Mark für jede Benutzung erhöht.
21. Erhöhung der Teuerungszuschläge für die Beamten, Angestellten und der Löhne für die städtischen Arbeiter.
Die erhöhten Beträge werden vom 1. Sept. 1922 ab bewilligt. Die Beratung betr. die Bezüge des Baumeisters Löwenguth wird vertagt.
22. Antrag des Bauunternehmers Kutting auf Verbilligung seines gekauften Nutzholzes zum Wohnhausbau.
Es soll zunächst ein Gutachten über die Rechtslage eingeholt werden.
Der Stadtverordnetenvorsteher
die Stadtverordneten
Dr. Teves
Eugen Stern
Prof. Marx
Norbert Burg
Prof. Marx
Norbert Burg

