258
Letztere behält sich jedoch vor, bezüglich der Übernahme dieser Summe oder eines Teiles derselben bei guten Dienstleistungen des Müller später endgültig zu entscheiden. Sollte letzterer dem Plan der Stadtverwaltung, die Wirtschaft im Bauernhause auf dem Jugendspielplatz anderweitig zu verpachten, Widerstand entgegensetzen, so hat er den ganzen Betrag selbst zu zahlen.
15. Die Errichtung einer Konrektorstelle
wird abgelehnt.
16. Antrag des Hausmeisters a. D. Herborn auf Erhöhung seiner jährlichen Beihilfe.
Die Vergütung soll vom 1. Sept. 1922 ab von 1.000 Mark auf 4.000 Mark jährlich erhöht
werden.
17. Antrag des Nachtwächters a. d. Pilgenröther auf Erhöhung der jährlichen Beihilfe.
Die Vergütung wird vom 1. Sept. 1922 ab von 1.000 Mark auf 4.000 Mark jährlich erhöht, damit er im Genuß der Sozialrente bleibt, soll Frau Pilgenröther die Erhöhung zugewendet werden.
18. Antrag des Hausmeisters Hammerstein auf Erhöhung seiner Vergütung.
1.500 Mark monatlich werden vom 1. September 1922 ab bewilligt.
19. Gesuch der Witwe des Bürgermeisters Custer um Gewährung einer monatlichen Unterstützung von 1.000 Mark.
Mit Rücksicht darauf, daß die Antragstel-
15. Die Errichtung einer Konrektorstelle
wird abgelehnt.
16. Antrag des Hausmeisters a. D. Herborn auf Erhöhung seiner jährlichen Beihilfe.
Die Vergütung soll vom 1. Sept. 1922 ab von 1.000 Mark auf 4.000 Mark jährlich erhöht
werden.
17. Antrag des Nachtwächters a. d. Pilgenröther auf Erhöhung der jährlichen Beihilfe.
Die Vergütung wird vom 1. Sept. 1922 ab von 1.000 Mark auf 4.000 Mark jährlich erhöht, damit er im Genuß der Sozialrente bleibt, soll Frau Pilgenröther die Erhöhung zugewendet werden.
18. Antrag des Hausmeisters Hammerstein auf Erhöhung seiner Vergütung.
1.500 Mark monatlich werden vom 1. September 1922 ab bewilligt.
19. Gesuch der Witwe des Bürgermeisters Custer um Gewährung einer monatlichen Unterstützung von 1.000 Mark.
Mit Rücksicht darauf, daß die Antragstel-

