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Bericht über die Sitzung vom 28. Juni 1922
Anwesend waren unter dem Vorsitz des
Stadtverordnetenvorstehers Herrn Rechtsanwalt und Notar
Dr. Teves,
Herr Bürgermeister Mönig,
die Herren Beigeordneten Bahl und Gaul
die Herren Magistratsmitglieder Flügel, Germann, Philippi und Dr. Wentrup.
Die Herren Stadtverordneten Burg, Eisel, Eberz,
Dr. Froning, Gehling, Ickenroth, Intra, Lenz, Lenaif,
Müller, Roßbach, Stern, Weyer und Wilhelmy.
Entschuldigt fehlten Herr Stadtverordneter Dr. Marx und
Frau Stadtveordnete Windeck.
Stadtverordnetenvorstehers Herrn Rechtsanwalt und Notar
Dr. Teves,
Herr Bürgermeister Mönig,
die Herren Beigeordneten Bahl und Gaul
die Herren Magistratsmitglieder Flügel, Germann, Philippi und Dr. Wentrup.
Die Herren Stadtverordneten Burg, Eisel, Eberz,
Dr. Froning, Gehling, Ickenroth, Intra, Lenz, Lenaif,
Müller, Roßbach, Stern, Weyer und Wilhelmy.
Entschuldigt fehlten Herr Stadtverordneter Dr. Marx und
Frau Stadtveordnete Windeck.
A. Öffentliche Sitzung.
1.
Die Errichtung eines Vierfamilienwohnhauses auf
dem städtischen Grundstück am Friedhof.
Wird nach dem vorgelegten Plane genehmigt.
1.
Die Errichtung eines Vierfamilienwohnhauses auf
dem städtischen Grundstück am Friedhof.
Wird nach dem vorgelegten Plane genehmigt.
2.
Die Aufnahme einer Anleihe von 1.000.000 Mark
für Wohnungsbauten.
Wird genehmigt.
Die Aufnahme einer Anleihe von 1.000.000 Mark
für Wohnungsbauten.
Wird genehmigt.
3.
Der Strompreis
wird vom 1. Juni d. J. ab auf 12 Mark für
Lichtstrom und auf 9 Mark für Kraftstrom
festgesetzt. Es sollen Erhebungen angestellt werden,
um den Strompreis demjenigen der Überlandzentrale
anzupassen. Um zu entscheiden ob
der durch Apparate - nicht Motore-benutzte
Strom als Licht oder Kraftstrom anzusehen ist,
soll zunächst bei einigen Nachbarstädten
angefragt werden, wie die Angelegenheit
dort behandelt wird.
Der Strompreis
wird vom 1. Juni d. J. ab auf 12 Mark für
Lichtstrom und auf 9 Mark für Kraftstrom
festgesetzt. Es sollen Erhebungen angestellt werden,
um den Strompreis demjenigen der Überlandzentrale
anzupassen. Um zu entscheiden ob
der durch Apparate - nicht Motore-benutzte
Strom als Licht oder Kraftstrom anzusehen ist,
soll zunächst bei einigen Nachbarstädten
angefragt werden, wie die Angelegenheit
dort behandelt wird.

