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4.
Von der Stromlieferung durch den
Mühlenbesitzer Adam Quirmbach
nimmt Versammlung Kenntnis.
Von der Stromlieferung durch den
Mühlenbesitzer Adam Quirmbach
nimmt Versammlung Kenntnis.
5.
Die Erhöhung des Wassergeldes um
den 6- fachen Betrag des Vorjahres
wird genehmigt.
Die Erhöhung des Wassergeldes um
den 6- fachen Betrag des Vorjahres
wird genehmigt.
6.
Die Erhöhung der Müllabfuhrgebühren
um den 4- fachen Betrag (anstatt 2½ %
10% des Nutzungswertes des vorigen
Jahres)
wird genehmigt. Wegen Abfuhr
des Mülls durch Private und Prüfung
der Rentablität des städtischen Fuhrparks
wird der Magistrat Vorlage machen.
Die Erhöhung der Müllabfuhrgebühren
um den 4- fachen Betrag (anstatt 2½ %
10% des Nutzungswertes des vorigen
Jahres)
wird genehmigt. Wegen Abfuhr
des Mülls durch Private und Prüfung
der Rentablität des städtischen Fuhrparks
wird der Magistrat Vorlage machen.
7.
Die städtische Hundesteuer
wird vom 1. Juli d. J. ab für den ersten
Hund auf 300 Mark und für jeden
weiteren in demselben Haushalt
befindlichen Hund auf 1000 Mark jährlich
erhöht. Wenn der Hund bis zum 31. Juli 1922
abgeschafft ist, ist für ihn die
erhöhte Steuer nicht zu zahlen.
Die städtische Hundesteuer
wird vom 1. Juli d. J. ab für den ersten
Hund auf 300 Mark und für jeden
weiteren in demselben Haushalt
befindlichen Hund auf 1000 Mark jährlich
erhöht. Wenn der Hund bis zum 31. Juli 1922
abgeschafft ist, ist für ihn die
erhöhte Steuer nicht zu zahlen.
8.
Die Ordnung, betr. die
Erhebung von Verwaltungsgebühren
wird vom 1. August d. J. ab wie folgt
geändert:
Absatz 1) Beglaubigung von Abschriften
und Unterschriften in Privatangelegenheiten
und zwar für jede begonnene Seite
5,- Mark,
Die Ordnung, betr. die
Erhebung von Verwaltungsgebühren
wird vom 1. August d. J. ab wie folgt
geändert:
Absatz 1) Beglaubigung von Abschriften
und Unterschriften in Privatangelegenheiten
und zwar für jede begonnene Seite
5,- Mark,

