201
geführt und die Pumpanlage vorläufig nur im Projekt
ausgearbeitet werden?
3) Soll das bisherige Projekt - nämlich die Zuführung
des erschürften Wassers und der Isbertslust nach der
Stadt – und daneben noch eine Pumpanlage er-
richtet werden?
fanden längere Aussprachen statt. Es wurde schließlich
vom Magistrat und der Stadtverordneten-Versammlung
folgendes beschlossen. Das in der Isbertslust erschürfte Wasser
soll der Stadt zugeführt werden. Es wird eine Pumpanlage
in dem Wiesental am Stadtbach (zwischen
dem Fürstenweg und dem Grenzweg Montabaur
Horressen) errichtet in der Voraussetzung, daß
genügend Wasser erbohrt wird. Die Kosten hierfür
betragen ca. 734.000 Mark. (Die Deckung erfolgt
durch Aufnahme eines entsprechenden Darlehens.
Die Vorbereitungen zur Erlangung desselben soll
der Magistrat treffen.)
Obwohl die Kosten der Wasserleitung sehr
hoch sind, ist die Versammlung sich darüber klar,
daß sie verpflichtet sei, sowohl für ausreichendes
Trink- und Nutzwasser als auch für den nötigen
Druck für den Fall eines Brandes zu sorgen.
Der unter den jetzigen Verhältnissen nicht in allen
Stadtteilen vorzufinden ist.
II. a. Das von dem Herrn Diplom Ingenieur
Endris angefertigte Gutachten über die
Wasserleitungsarbeiten geht über den Rahmen des
z. Zt. gewünschten Gutachtens hinaus. Der
Magistrat schlägt daher vor, die Gebühren hierfür
um 4.000 Mark zu erhöhen. Sie Stadtverordneten-
Versammlung ist hiermit einverstanden.
III. Mitteilungen
ausgearbeitet werden?
3) Soll das bisherige Projekt - nämlich die Zuführung
des erschürften Wassers und der Isbertslust nach der
Stadt – und daneben noch eine Pumpanlage er-
richtet werden?
fanden längere Aussprachen statt. Es wurde schließlich
vom Magistrat und der Stadtverordneten-Versammlung
folgendes beschlossen. Das in der Isbertslust erschürfte Wasser
soll der Stadt zugeführt werden. Es wird eine Pumpanlage
in dem Wiesental am Stadtbach (zwischen
dem Fürstenweg und dem Grenzweg Montabaur
Horressen) errichtet in der Voraussetzung, daß
genügend Wasser erbohrt wird. Die Kosten hierfür
betragen ca. 734.000 Mark. (Die Deckung erfolgt
durch Aufnahme eines entsprechenden Darlehens.
Die Vorbereitungen zur Erlangung desselben soll
der Magistrat treffen.)
Obwohl die Kosten der Wasserleitung sehr
hoch sind, ist die Versammlung sich darüber klar,
daß sie verpflichtet sei, sowohl für ausreichendes
Trink- und Nutzwasser als auch für den nötigen
Druck für den Fall eines Brandes zu sorgen.
Der unter den jetzigen Verhältnissen nicht in allen
Stadtteilen vorzufinden ist.
II. a. Das von dem Herrn Diplom Ingenieur
Endris angefertigte Gutachten über die
Wasserleitungsarbeiten geht über den Rahmen des
z. Zt. gewünschten Gutachtens hinaus. Der
Magistrat schlägt daher vor, die Gebühren hierfür
um 4.000 Mark zu erhöhen. Sie Stadtverordneten-
Versammlung ist hiermit einverstanden.
III. Mitteilungen

