Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
Einzelbild herunterladen
162
Bevölkerung noch keine Möglichkeit zum
Erbauen eines Wohnhauses gegeben sei. Diesem
Antrag kann infolge fehlender erforderlichen
Mittel nicht entsprochen werden. Der Beschluß der
Finanz- und Baukommission fand die
Zustimmung der Versammlung. Alsdann wurde
beschlossen, der Magistrat möge bekannt geben,
daß den Erbauern von Wohnhäusern neben den
gesetzlichen Reichs- und Staatsdarlehen für jede neu
zu beschaffende mindestens 70 qm große Wohnung
ein städt. nicht rückzahlbarer Zuschuß von 12.000,-
Mark bewilligt und zudem erforderlichenfalls
die Ausfallbürgschaft für die erste Hypothek
von der Stadt übernommen werde. Weiter
wird die Stadt bereit sein, Baugelände, soweit
solches vorhanden ist, zu ermäßigten Preisen abzugeben.
Zur Erlangung der hierzu erforderlichen Mittel
soll eine entsprechende Anleihe aufgenommen
werden.

b) Beschluß der Finanzkommission und des
Magistrats betr. Dommermuth und Pilgenröther.
Nach dem Beschluß des Magistrats und der
Finanzkommission soll dem Stadtdiener Dommermuth
mit Rücksicht auf sein hohes Alter gestattet werden
für die Reinhaltung des Rathauses fremde Hilfe
auf seine Kosten in Anspruch zu nehmen. Von
der Verantwortung für die ordnungsmäßige
Ausführung dieser Arbeiten kann er jedoch nicht
entbunden werden. Es wird auch von ihm gefordert,
daß er die in den Büros auszuführenden
Reinigungs- p.p. Arbeiten persönlich überwacht.
Der Nachtwächter Pilgenröther hat erklärt, daß er
den Nachtwächterdienst vom 1.4.1921
ab (nach Einführung der Neuorganisation) mit