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wenn ein großer Teil der Baukosten durch unverzinsliche
und möglichst nicht rückzahlbare Zuschüsse
gedeckt werden kann. Da das Reich derartige
Zuschüsse - zunächst als Darlehen- gewährt und
auch der preuß. Staat, wie aus Zeitungsnachrichten
hervorgeht, in ähnlicher Weise, wie das Reich,
Zuschüsse geben will, müßte auch die Stadt sich mit
Zuschüssen in angemessener Höhe beteiligen.
Das Reichsdarlehen, das 20 Jahre unverzinslich und
als dann nur bedingt rückzahlbar ist, beträgt
bei einer 70 qm. großen Wohnung rund 12.000,-
Mark. Es ist anzunehmen daß der Zuschuß des
preuß. Staates unter ähnlichen Bedingungen wie
durch das Reich und in gleicher Höhe gewährt wird,
also auch in Höhe von rund 12.000,- Mark. Würde
die Stadt ebenfalls 12.000,- Mark geben, dann
würden sich die zu rund 72.000,- Mark anzunehmenden
Gesamtkosten eines Einfamilienhauses von
rund 70 qm. Wohnfläche für den Bauherrn um
36.000 Mark oder rund 50% ermäßigen. Unter
diesen Umständen dürfte ein baulustiger Privatmann
der Erstellung eines Eigenheimes wohl
nähertreten können. Die Kommission schlägt
daher vor, daß die Einwohner welche beabsichtigen,
ein Eigenhaus zu bauen, bisher aber der hohen
Kosten wegen davon Abstand nahmen, über die
zu erwartenden Zuschüsse aufgeklärt werden.
Es dürfte alsdann nicht ausbleiben, daß sie
sich zum Bau von eigenen Häusern entschließen.
Im Anschluß an die Bekanntgabe dieser
Kommissionsbeschlusses fand eine eingehende
Aussprache über diesen Gegenstand statt. Von
einzelnen Herren wird angeregt, die Stadt möge
sich doch noch dazu entschließen, selbst Wohn-
häuser zu errichten, da auch bei den angege-
benen Zuschüssen der minderbemittelten
und möglichst nicht rückzahlbare Zuschüsse
gedeckt werden kann. Da das Reich derartige
Zuschüsse - zunächst als Darlehen- gewährt und
auch der preuß. Staat, wie aus Zeitungsnachrichten
hervorgeht, in ähnlicher Weise, wie das Reich,
Zuschüsse geben will, müßte auch die Stadt sich mit
Zuschüssen in angemessener Höhe beteiligen.
Das Reichsdarlehen, das 20 Jahre unverzinslich und
als dann nur bedingt rückzahlbar ist, beträgt
bei einer 70 qm. großen Wohnung rund 12.000,-
Mark. Es ist anzunehmen daß der Zuschuß des
preuß. Staates unter ähnlichen Bedingungen wie
durch das Reich und in gleicher Höhe gewährt wird,
also auch in Höhe von rund 12.000,- Mark. Würde
die Stadt ebenfalls 12.000,- Mark geben, dann
würden sich die zu rund 72.000,- Mark anzunehmenden
Gesamtkosten eines Einfamilienhauses von
rund 70 qm. Wohnfläche für den Bauherrn um
36.000 Mark oder rund 50% ermäßigen. Unter
diesen Umständen dürfte ein baulustiger Privatmann
der Erstellung eines Eigenheimes wohl
nähertreten können. Die Kommission schlägt
daher vor, daß die Einwohner welche beabsichtigen,
ein Eigenhaus zu bauen, bisher aber der hohen
Kosten wegen davon Abstand nahmen, über die
zu erwartenden Zuschüsse aufgeklärt werden.
Es dürfte alsdann nicht ausbleiben, daß sie
sich zum Bau von eigenen Häusern entschließen.
Im Anschluß an die Bekanntgabe dieser
Kommissionsbeschlusses fand eine eingehende
Aussprache über diesen Gegenstand statt. Von
einzelnen Herren wird angeregt, die Stadt möge
sich doch noch dazu entschließen, selbst Wohn-
häuser zu errichten, da auch bei den angege-
benen Zuschüssen der minderbemittelten

