Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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Fehlbetrag von ca 140.000,- Mark, der von der Stadt getragen
werden muß. Bisher sind die Zuschüsse meistens aus den
Erträgen des Waldes gedeckt worden. Nach sicheren
Ermittlungen werden die Einnahmen aus dem Walde
in diesem Jahre bedeutend hinter denen des Vorjahres
zurückbleiben.
Für das Gymnasium gibt es daher nur drei
Möglichkeiten. Entweder dasselbe eingehen zu lassen,
oder zu verstaatlichen oder an einen Orden zu über-
geben. Im ersten Falle würden die persönlichen Ausgaben
(Gehälter) noch längere Zeit bestehen bleiben und die
Einnahmen (das Schulgeld) sofort in Wegfall kommen.
Montabaur sei ohne höhere Lehranstalt und die Einwohner
müßten ihre Söhne in die Nachbarstädte auf die
höheren Schulen schicken, was naturgemäß mit größeren
Kosten verbunden sei, zumal auch das Weiterbestehen des
Seminars noch nicht geklärt sei. Eine Verstaatlichung
des Gymnasiums sei nur dann möglich, wenn das
Konvikt bestehen bliebt. Nach zuverlässigen Erkundungen
ging aber das Konvikt in Montabaurer ein, weil das
bischöfl. Ordinariat erklärt habe, zwei Konvikte nicht
halten zu können und sich für die Beibehaltung des Kon-
viktes in Hadamar entschieden habe. Es bleibt hier-
bei zu berücksichtigen, daß bei einer Verstaatlichung
des Gymnasiums die Stadt dauernde, erhebliche
Zuschüsse geben müßte, die bei der Übernahme desselben
durch die Gesellschaft Jesu nach und nach geringer
werden und nach 10 Jahren ganz in Fortfall kommen.
Nach einer kürzlich erlassenen Verfügung des Herrn
Kultusministers sollen alle Gymnasien, die weniger
als 125 Schüler haben, eingehen. Auf diesen Standpunkt
würde das hiesige Gymnasium sicher kommen, wenn
das Konvikt fortfällt. Als günstigste Lösung der Frage
ist daher die Übergabe desselben an die Gesellschaft Jesu
anzusehen.
Die Übergabe ist in der Weise gedacht, daß