Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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besitzer Martin Flock, hat um Befreiung von diesem Amte
gebeten, da er wegen Krankheit zur Ausübung desselben
nicht in der Lage sei. Der Magistrat hat das Gesuch
abgelehnt, weil ein amtsärztliches Zeugnis über den
Krankheitszustand nicht beigebracht wurde. Die
Stadtverordnetenversammlung schließt sich der Maßnahme des Magistrats an
und lehnt das Gesuch ebenfalls ab, zumal nach der
Städteordnung jeder stimmfähige Bürger zur Übernahme
eines unbesoldeten Ehrenamtes in der Stadtverwaltung
verpflichtet ist.

V. Änderung der Lustbarkeitssteuerordnung
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt
die vom Magistrat vorgeschlagene Abänderung der
Lustbarkeitssteuerordnung. Hiernach wird für die Folge bei
Veranstaltungen bei denen ein Eintrittsgeld erhoben
wird, eine Kartensteuer, die nach der Höhe des Eintrittsgeldes
gestaffelt ist, erhoben. Bei Veranstaltungen, deren
Teilnahme nicht von der Zahlung eines Eintrittsgeldes
abhängig gemacht wird, ist eine Pauschsteuer, die sich nach
der Größe des benutzten Raumes richtet, zu zahlen. Der
Preis der steuerpflichtigen Veranstaltungen ist erweitert
worden. Die Versammlung spricht den einstimmigen Wunsch
aus, daß der Magistrat sportliche Veranstaltungen in
weitgehender Weise von der Steuer befreien möge.
Die Änderung der Lustbarkeitssteuer geschieht
deshalb, weil ein Gesetz in Vorbereitung ist, wonach
in Zukunft die Kreise den Unterschiedsbetrag zwischen der
städt. Steuer und dem gesetzlichen Höchstbetrage erheben
können. Die nunmehr beschlossenen Sätze sind nach Mit-
teilung des Reichsstädtebundes die gesetzlichen Höchstsätze.

VI. Bewilligung einer Altersversorgung für die städt.
Angestellten Dommermuth und Pilgenröther

Es wird beschlossen, die Sache vorerst der Finanzkom-