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züge des suspendierten Bürgermeisters Reis ab 1.4.1920 nach
Gruppe IX. des preuß. Besoldungsgesetzes vom 7.5.1920 zu
regeln.
Die Stadtverordnetenversammlung geht von der
Erwägung aus, daß der Bürgermeister in seinem
Antrag eine Eingruppierung in die neue Besoldungsordnung
garnicht verlangt, sondern nur die Auszahlung
der Hälfte der gesamten bisherigen Bezüge (also ein-
schließlich Teuerungs- und Kinderzulagen) beantragt habe. Sie
habe keine Veranlassung, mehr zu bewilligen. Die
Versammlung beschließt daher dem Bürgermeister vom
Tage seiner Amtssuspension ab die Hälfte seiner bisherigen
Bezüge, also des Gehalts- und Wohnungsgeldzuschusses, sowie
der Teuerungs- und Kinderzulagen zu bewilligen.
II. Beitrag zur landwirtschaftlichen Winterschule
Die Landwirtschaftskammer in Wiesbaden ist an den
Magistrat mit der Bitte um Gewährung eines höheren Zuschusses
zu den Unterhaltungskosten der landwirtschaftlichen Winterschule
herangetreten. Der bisherige Zuschuß betrug 300, - Mark
jährlich. Beantragt werden für die Folge 1.000,- Mark jährlich.
Unter Würdigung der Bedeutung auch dieser Schule für
die Stadt Montabaur bewilligt die Versammlung den be-
antragten Zuschuß von jährl. 1.000,- Mark.
III. Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Armenpflegers
An Stelle des als Armenpflegers ausgeschiedenen
Herrn Schlossermeisters Karl Winter wird Herr Schuhmachermeister
Adam Glückmann für den Bezirk 4, - umfassend
die Straßen: Steinweg, Albert-, Berg- und Herzog-Adolfstraße -
einstimmig gewählt.
IV. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Wohnungskommission
das Mitglied der Wohnungskommssion, Herr Druckerei-
Gruppe IX. des preuß. Besoldungsgesetzes vom 7.5.1920 zu
regeln.
Die Stadtverordnetenversammlung geht von der
Erwägung aus, daß der Bürgermeister in seinem
Antrag eine Eingruppierung in die neue Besoldungsordnung
garnicht verlangt, sondern nur die Auszahlung
der Hälfte der gesamten bisherigen Bezüge (also ein-
schließlich Teuerungs- und Kinderzulagen) beantragt habe. Sie
habe keine Veranlassung, mehr zu bewilligen. Die
Versammlung beschließt daher dem Bürgermeister vom
Tage seiner Amtssuspension ab die Hälfte seiner bisherigen
Bezüge, also des Gehalts- und Wohnungsgeldzuschusses, sowie
der Teuerungs- und Kinderzulagen zu bewilligen.
II. Beitrag zur landwirtschaftlichen Winterschule
Die Landwirtschaftskammer in Wiesbaden ist an den
Magistrat mit der Bitte um Gewährung eines höheren Zuschusses
zu den Unterhaltungskosten der landwirtschaftlichen Winterschule
herangetreten. Der bisherige Zuschuß betrug 300, - Mark
jährlich. Beantragt werden für die Folge 1.000,- Mark jährlich.
Unter Würdigung der Bedeutung auch dieser Schule für
die Stadt Montabaur bewilligt die Versammlung den be-
antragten Zuschuß von jährl. 1.000,- Mark.
III. Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Armenpflegers
An Stelle des als Armenpflegers ausgeschiedenen
Herrn Schlossermeisters Karl Winter wird Herr Schuhmachermeister
Adam Glückmann für den Bezirk 4, - umfassend
die Straßen: Steinweg, Albert-, Berg- und Herzog-Adolfstraße -
einstimmig gewählt.
IV. Ersatzwahl eines Mitgliedes der Wohnungskommission
das Mitglied der Wohnungskommssion, Herr Druckerei-

