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besseren Ausnutzung der vorhandenen Wasser-
kräfte eine Turbinen-Anlage zu errichten. Mit
Rücksicht auf die erheblichen Kosten dieser Anlage
und die Unsicherheit des Erfolges wurde
hiervon abgesehen. Das Projekt war bereits
früher vom Magistrat in Erwägung genom-
men worden.
b) An der Akkumulatorenbatterie des Elek-
trizitätswerks sind 176 Stück pos. Platten durch neue
zu ersetzten. Die Kosten hierfür betragen 15.227,52 M.
Nach Feststellung der Beleuchtungskommission ist diese
Instandsetzung unbedingt erforderlich. Die Versamm-
lung genehmigt diese Ausgaben.
Einer Anregung der Akkumulatorenfabrik
H. G. in Fankfurt a. M. auch noch 154 Stück neg.
Platten der Batterie zu erneuern, wurde nicht
stattgegeben, da diese Verbesserung nach Ansicht von
Fachleuten z. Zt. nicht unbedingt notwendig ist,
und damit zu rechnen ist, daß die Preise hier-
für demnächst herunter gehen werden.
III. Neufestsetzung des Wassergeldes
Die Versammlung beschließt zur Deckung
der Ausgaben des städt. Wasserwerks zu dem in
der Veranlagungsliste festgesetzten Wassergeld ab
1. 7. 1920 einen Aufschlag von 50% zu erheben.
IV. Bereitstellung von Mitteln zur Bestreitung lau-
fender Ausgaben
Die Einnahmen der Stadt bestehen in der
Hauptsache aus Steuern und Holzgeld. In diesem
Rechnungsjahr sind in nächster Zeit Steuerein-
nahmen nicht zu erwarten, da durch die Über-
nahme der Steuern durch das Reich die Be-
kräfte eine Turbinen-Anlage zu errichten. Mit
Rücksicht auf die erheblichen Kosten dieser Anlage
und die Unsicherheit des Erfolges wurde
hiervon abgesehen. Das Projekt war bereits
früher vom Magistrat in Erwägung genom-
men worden.
b) An der Akkumulatorenbatterie des Elek-
trizitätswerks sind 176 Stück pos. Platten durch neue
zu ersetzten. Die Kosten hierfür betragen 15.227,52 M.
Nach Feststellung der Beleuchtungskommission ist diese
Instandsetzung unbedingt erforderlich. Die Versamm-
lung genehmigt diese Ausgaben.
Einer Anregung der Akkumulatorenfabrik
H. G. in Fankfurt a. M. auch noch 154 Stück neg.
Platten der Batterie zu erneuern, wurde nicht
stattgegeben, da diese Verbesserung nach Ansicht von
Fachleuten z. Zt. nicht unbedingt notwendig ist,
und damit zu rechnen ist, daß die Preise hier-
für demnächst herunter gehen werden.
III. Neufestsetzung des Wassergeldes
Die Versammlung beschließt zur Deckung
der Ausgaben des städt. Wasserwerks zu dem in
der Veranlagungsliste festgesetzten Wassergeld ab
1. 7. 1920 einen Aufschlag von 50% zu erheben.
IV. Bereitstellung von Mitteln zur Bestreitung lau-
fender Ausgaben
Die Einnahmen der Stadt bestehen in der
Hauptsache aus Steuern und Holzgeld. In diesem
Rechnungsjahr sind in nächster Zeit Steuerein-
nahmen nicht zu erwarten, da durch die Über-
nahme der Steuern durch das Reich die Be-

