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ordnung zur Beratung und Beschlußfassung.
I. Vereidigung des II. Beigeordneten
Die Vereidigung des II. Beigeordneten
Herrn Kreisbaumeisters Wilhelm Gaul erfolgte
nach den Bestimmungen der Städteordnung
durch den I. Beigeordneten Herrn Fabrikanten
Johannes Bahl.
II. Neufestsetzung des Strompreises
Die Verhältnisse zwingen dazu eine
erneute Strompreiserhöhung eintreten zu
lassen. Die Versammlung beschließt ent-
sprechend dem Vorschlag des Magistrats und
der Beleuchtungskommission, den Strompreis
für Licht- und Kraftstrom ab 1. Juli 1920 ein-
heitlich auf 2,50 Mark für die Kilowattstunde
festzusetzen. Dieser Preis ist so bemessen,
daß die durch die Erzeugung des Stromes
entstehenden Kosten gedeckt werden. Ein
Überschuß soll nicht gemacht werden. Einer
Anregung aus der Versammlung, einen unter-
schiedlichen Preis für Licht- und Kraftstrom fest-
zusetzen, konnte nicht Folge gegeben werden,
da die Erzeugungskosten für beide Strom-
arten die gleichen sind.
Es wurde ferner festgestellt daß der
nun festgesetzte Strompreis im allgemeinen
mit der Überlandzentrale übereinstimmt
und daß andere Werke zum Teil noch einen
weit höheren Preis haben.
Bei der Beratung über die Strompreis-
erhöhung wurde von dem Stadtverordneten Herrn
Heinrich Intra der Vorschlag eingebracht,
zur
I. Vereidigung des II. Beigeordneten
Die Vereidigung des II. Beigeordneten
Herrn Kreisbaumeisters Wilhelm Gaul erfolgte
nach den Bestimmungen der Städteordnung
durch den I. Beigeordneten Herrn Fabrikanten
Johannes Bahl.
II. Neufestsetzung des Strompreises
Die Verhältnisse zwingen dazu eine
erneute Strompreiserhöhung eintreten zu
lassen. Die Versammlung beschließt ent-
sprechend dem Vorschlag des Magistrats und
der Beleuchtungskommission, den Strompreis
für Licht- und Kraftstrom ab 1. Juli 1920 ein-
heitlich auf 2,50 Mark für die Kilowattstunde
festzusetzen. Dieser Preis ist so bemessen,
daß die durch die Erzeugung des Stromes
entstehenden Kosten gedeckt werden. Ein
Überschuß soll nicht gemacht werden. Einer
Anregung aus der Versammlung, einen unter-
schiedlichen Preis für Licht- und Kraftstrom fest-
zusetzen, konnte nicht Folge gegeben werden,
da die Erzeugungskosten für beide Strom-
arten die gleichen sind.
Es wurde ferner festgestellt daß der
nun festgesetzte Strompreis im allgemeinen
mit der Überlandzentrale übereinstimmt
und daß andere Werke zum Teil noch einen
weit höheren Preis haben.
Bei der Beratung über die Strompreis-
erhöhung wurde von dem Stadtverordneten Herrn
Heinrich Intra der Vorschlag eingebracht,
zur

