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VI. a. Badegelegenheit
Durch eine mit dem Brüderhaus getroffene Vereinbarung ist in nächster Zeit den männlichen Einwohnern von Montabaur Gelegenheit gegeben,
täglich vormittags von 9 bis 11½ und nachm. von 1 bis 6 ½ Uhr im Winzenzhaus der Barmherzigen Bruder zu baden.
An 2 Tagen in der Woche steht die Badeanstalt bis 8 ½ Uhr abends zur Verfügung.
In Gebühren sind zu zahlen:
für ein Wannenbad bar 2,-Mark,
für eine Brause bar 1,50 Mark.
Die Eröffnung des Badebetriebes wird demnächst bekanntgegeben. Wegen Errichtung eines eigenen Volksbades im Mittelpunkt der Stadt
soll der Magistrat der Stadt ein Projekt vorlegen.
V.I b Kriegergräber
Zu einer würdigen Gestaltung und
Schmückung der Kriegergräber auf dem hiesigen
Friedhof ist der Magistrat mit geeigneten Sachverständigen
in Verbindung getreten, um Entwürfe und Kostenanschläge
zu erlangen.
Die Projekte werden demnächst vorgelegt.
VI. c. Wasserleitung
Sämtlichen Abnehmern mit denen ein
Vertrag abgeschlossen ist, soll der Vertrag gekündigt
werden, weil eine Erhöhung des Wassergeldes
erfolgen muß. Da die Veranlagung
den heutigen Verhältnissen durchweg nicht mehr
entspricht, soll eine Durchsicht der Veranlagungslisten
vorgenommen werden und so erforderlich,
eine neue Veranlagung stattfinden.
Durch eine mit dem Brüderhaus getroffene Vereinbarung ist in nächster Zeit den männlichen Einwohnern von Montabaur Gelegenheit gegeben,
täglich vormittags von 9 bis 11½ und nachm. von 1 bis 6 ½ Uhr im Winzenzhaus der Barmherzigen Bruder zu baden.
An 2 Tagen in der Woche steht die Badeanstalt bis 8 ½ Uhr abends zur Verfügung.
In Gebühren sind zu zahlen:
für ein Wannenbad bar 2,-Mark,
für eine Brause bar 1,50 Mark.
Die Eröffnung des Badebetriebes wird demnächst bekanntgegeben. Wegen Errichtung eines eigenen Volksbades im Mittelpunkt der Stadt
soll der Magistrat der Stadt ein Projekt vorlegen.
V.I b Kriegergräber
Zu einer würdigen Gestaltung und
Schmückung der Kriegergräber auf dem hiesigen
Friedhof ist der Magistrat mit geeigneten Sachverständigen
in Verbindung getreten, um Entwürfe und Kostenanschläge
zu erlangen.
Die Projekte werden demnächst vorgelegt.
VI. c. Wasserleitung
Sämtlichen Abnehmern mit denen ein
Vertrag abgeschlossen ist, soll der Vertrag gekündigt
werden, weil eine Erhöhung des Wassergeldes
erfolgen muß. Da die Veranlagung
den heutigen Verhältnissen durchweg nicht mehr
entspricht, soll eine Durchsicht der Veranlagungslisten
vorgenommen werden und so erforderlich,
eine neue Veranlagung stattfinden.

