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sollen die Kosten für die ärztliche Untersuchung
der unterernährten Kinder sowie die Kosten für
Heizung der Küche und etwa sonst entstehende
Kosten für Personal von den Gemeinden getragen
werden, während die Kosten für den Transport der
Lebensmittel der Kreis übernommen hat. Die
Versammlung genehmigt diese Ausgaben. Ein von
dem nach Afrika verzogenen Herrn Kaufmann Anton
Ullmann überwiesener Betrag von 200 Mark wird zu
diesem Zweck verwendet.
V. Gewerbliche Fortbildungsschule
a) Die Versammlung bewilligt die Weckung
des bei der Gewerblichen Fortbildungsschule im
Rechnungsjahr 1919 entstandenen Fehlbetrags von
509, 85 Mark. aus städt. Mitteln.
b) An der Gewerbl. Fortbildungsschule soll
ein Gewerbelehrer im Hauptamt angestellt werden.
Hierdurch erhält die Schule eine sehr
erhebliche Verbesserung; auch soll derselben eine
Frauenberufsschule angegliedert werden. Trägerin der
Schule wird die Stadtgemeinde.
Mit der Neuregelung sind hohe Kosten verbunden, die
anteilig durch Staat, Kreis und Stadt
gedeckt werden. Die Versammlung hält die
Neuregelung für notwendig und ermächtigt
den Magistrat, die Ausschreibung der Lehrerstelle zu
veranlassen. Im Übrigen wird
die Sache an die Finanzkommission verwiesen
welche im Einvernehmen mit dem Magistrat
mit den zuständigen Stellen verhandeln und
demnächst in einer Stadtverordnetensitzung
Bericht erstatten soll.
der unterernährten Kinder sowie die Kosten für
Heizung der Küche und etwa sonst entstehende
Kosten für Personal von den Gemeinden getragen
werden, während die Kosten für den Transport der
Lebensmittel der Kreis übernommen hat. Die
Versammlung genehmigt diese Ausgaben. Ein von
dem nach Afrika verzogenen Herrn Kaufmann Anton
Ullmann überwiesener Betrag von 200 Mark wird zu
diesem Zweck verwendet.
V. Gewerbliche Fortbildungsschule
a) Die Versammlung bewilligt die Weckung
des bei der Gewerblichen Fortbildungsschule im
Rechnungsjahr 1919 entstandenen Fehlbetrags von
509, 85 Mark. aus städt. Mitteln.
b) An der Gewerbl. Fortbildungsschule soll
ein Gewerbelehrer im Hauptamt angestellt werden.
Hierdurch erhält die Schule eine sehr
erhebliche Verbesserung; auch soll derselben eine
Frauenberufsschule angegliedert werden. Trägerin der
Schule wird die Stadtgemeinde.
Mit der Neuregelung sind hohe Kosten verbunden, die
anteilig durch Staat, Kreis und Stadt
gedeckt werden. Die Versammlung hält die
Neuregelung für notwendig und ermächtigt
den Magistrat, die Ausschreibung der Lehrerstelle zu
veranlassen. Im Übrigen wird
die Sache an die Finanzkommission verwiesen
welche im Einvernehmen mit dem Magistrat
mit den zuständigen Stellen verhandeln und
demnächst in einer Stadtverordnetensitzung
Bericht erstatten soll.

