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Stadtverordneten-Sitzung vom 21. April 1920
Anwesend waren Herr Beigeordneter Bahl, die Herren Magistratsschöffen Flügel, Germann,Philippi und Dr. Wentrup,
die Herren Stadtverordneten, Burg, Eisel, Eberz, Dr. Frohning, Gaul, Gehling, Ickenroth, Intra, Lenaif, Lenz, Dr. Marx, Müller, Roßbach. Dr. Teves, Weyer,Wilhelmi sowie Frau Stadtverordnete Windeck.
Entschuldigt fehlte Herr Stadtverordneter Eugen Stern.
Der Stadtverodneten-Vorsteher Herr Dr. Teves eröffnet die Sitzung.
Zunächst gelangt das Protokoll der vorhergegangenen Sitzung zur Verlesung und unterschriftlichen Vollziehung.
Hierauf gelangte die angesetzte Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung.
I. Bürgermeister-Vertretung
II. Wahl eines II. Beigeordneten
Die Punkte I. und II. der Tagesordnung wurden zur Beratung und Beschlußfassung verbunden. Der Versammlung wurde ein Telegramm der Regierung in Wiesbaden bekannt gegeben, wonach Herr Bürgermeister Reis infolge Disziplinarverfahrens von Bezirksausschuß zur Dienstentlassung verurteilt und damit gesetzlich von seinem Amt suspendiert ist. Da dem I. Beigeordneten allein die mit außerordentlicher Arbeitslast verbunden Vertretung nicht zugemutet werden kann, ist sich die Versammlung darüber klar, dass für eine dauernde Vertretung gesorgt werden muß.
die Herren Stadtverordneten, Burg, Eisel, Eberz, Dr. Frohning, Gaul, Gehling, Ickenroth, Intra, Lenaif, Lenz, Dr. Marx, Müller, Roßbach. Dr. Teves, Weyer,Wilhelmi sowie Frau Stadtverordnete Windeck.
Entschuldigt fehlte Herr Stadtverordneter Eugen Stern.
Der Stadtverodneten-Vorsteher Herr Dr. Teves eröffnet die Sitzung.
Zunächst gelangt das Protokoll der vorhergegangenen Sitzung zur Verlesung und unterschriftlichen Vollziehung.
Hierauf gelangte die angesetzte Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung.
I. Bürgermeister-Vertretung
II. Wahl eines II. Beigeordneten
Die Punkte I. und II. der Tagesordnung wurden zur Beratung und Beschlußfassung verbunden. Der Versammlung wurde ein Telegramm der Regierung in Wiesbaden bekannt gegeben, wonach Herr Bürgermeister Reis infolge Disziplinarverfahrens von Bezirksausschuß zur Dienstentlassung verurteilt und damit gesetzlich von seinem Amt suspendiert ist. Da dem I. Beigeordneten allein die mit außerordentlicher Arbeitslast verbunden Vertretung nicht zugemutet werden kann, ist sich die Versammlung darüber klar, dass für eine dauernde Vertretung gesorgt werden muß.

