96
Nach Mitteilung des Magistrats hat sich das Landratsamt bereit erklärt, den Herrn Kreisbaumeister Gaul, im Falle er zum II. Beigeordneten gewählt wird, von seinen sonstigen Dienstgeschäften derart zu entlasten, daß er sich in der Hauptsache mit der Wahrnehmung der Bürgermeistergeschäfte befassen kann. Die Versammlung wählt daraufhin einstimmig Herrn Kreisbaumeister Gaul zum II. Beigeordneten. Herr Gaul nimmt die Wahl an. Die Versammlung ist der festen Überzeugung, daß auf diese Weise für die Dauer des Übergangsstadiums
die Wahrnehmung der Bürgermeister-Geschäfte in die besten Hände gelegt ist, da Herr Kreisbaumeister Gaul schon seit langer Zeit in der Stadtverordneten-Versammlung tätig und für die Aufgaben der Stadt immer ein tatkräftiges reges Interesse gezeigt hat.
Die Frage der Vergütung soll der Beschlußfassung des Magistrats überlassen bleiben, der insbesondere mit dem Kreis wegen einer an diesen zu zahlenden Entschädigung in Verbindung treten soll, die dafür gedacht ist, daß der Kreis ein Teil der Dienstgeschäfte des Herrn Gaul durch andere Kräfte besorgen lassen muß.
III. Antrag des städt. Arbeiters Kunoth auf Gleichstellung seines Stundenlohnes mit den übrigen ständigen städt. Arbeitern.
Vorliegender Antrag wird entsprechend dem Vorschlag des Magistrats angenommen. Stundenlohn des Kunoth beträgt mithin ab 1.4. 1920. - 2,80 Mark.
die Wahrnehmung der Bürgermeister-Geschäfte in die besten Hände gelegt ist, da Herr Kreisbaumeister Gaul schon seit langer Zeit in der Stadtverordneten-Versammlung tätig und für die Aufgaben der Stadt immer ein tatkräftiges reges Interesse gezeigt hat.
Die Frage der Vergütung soll der Beschlußfassung des Magistrats überlassen bleiben, der insbesondere mit dem Kreis wegen einer an diesen zu zahlenden Entschädigung in Verbindung treten soll, die dafür gedacht ist, daß der Kreis ein Teil der Dienstgeschäfte des Herrn Gaul durch andere Kräfte besorgen lassen muß.
III. Antrag des städt. Arbeiters Kunoth auf Gleichstellung seines Stundenlohnes mit den übrigen ständigen städt. Arbeitern.
Vorliegender Antrag wird entsprechend dem Vorschlag des Magistrats angenommen. Stundenlohn des Kunoth beträgt mithin ab 1.4. 1920. - 2,80 Mark.

