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die ersten beiden Veranstaltungen innerhalb eines Jahres je 40,- M., für jede weitere Veranstaltung je 70,- M. beträgt. Zu 82 Ziffer 7 wird die Steuer einheitlich auf 100,-M. für den Tag festgesetzt. Bezüglich Abänderung des § 2 Ziffer 5 wird der Magistrat zur entsprechenden Abänderung an Hand der Musterordnung beauftragt, womit die Versammlung im Voraus sich einverstanden erklärt.
h) Wegen angeblicher Beschwerden über die letzte Grundstücksversteigerung soll dieser
Punkt auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.
i) Die Versammlung wählt eine Kommission, welche feststellen soll, welches Arbeitspensum die einzelnen Angestellten der Stadt haben. Gewählt wurden die Herren Stadtverordneten Lenz, Eberz, Dr. Marx, Gaul und Roßbach.
Schluß der Sitzung war um 8:45 Uhr abends.
h) Wegen angeblicher Beschwerden über die letzte Grundstücksversteigerung soll dieser
Punkt auf die nächste Tagesordnung gesetzt werden.
i) Die Versammlung wählt eine Kommission, welche feststellen soll, welches Arbeitspensum die einzelnen Angestellten der Stadt haben. Gewählt wurden die Herren Stadtverordneten Lenz, Eberz, Dr. Marx, Gaul und Roßbach.
Schluß der Sitzung war um 8:45 Uhr abends.
Der Stadtverordneten-Vorsteher
Die Stadtverordneten
Dr. Teves
Gaul
Lenaif
Norbert Burg
Lenaif
Norbert Burg

