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herbeiführen muß. In den Versteigerungsbedingungen sind die Steigerer bei einer Konventionalstrafe verpflichtet, das Holz innerhalb der Stadt Montabaur und Umgebung der Stadt zu verwenden.
d) Der Antrag des hiesigen Gymnasiums, den Lehrpersonen und dem Hausmeister des Gymnasiums auch für das Rechnungsjahr 1920 die laufenden Teuerungszulagen einschl. der Zuschläge dazu nach den staatlichen Sätzen zu bewilligen, wird einstimmig angenommen.
e) Die Versammlung nimmt Kenntnis von einem Dankschreiben der Lehrpersonen der hiesigen Volksschule und Selekta über die durch Stadtverordn. Beschluß vom 25. Febr. 1920 erfolgte Neuregelung der Ortszulagen.
f) Die Stadtverordneten-Versammlung gibt zu den durch Verfügung des Herrn Vorsitzenden des Bezirksausschusses in Wiesbaden vom 23. März 1920 B H 128/20 vorgeschriebenen Änderungen des "Ortstatuts betr. die Anstellung und Versorgung der im Dienste der Stadt Montabaur stehenden Beamten“ einstimmig ihr Einverständnis.
g) Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt einstimmig, die „Änderung des Ortsstatuts betr. die Erhebung einer Lustbarkeitssteuer im Bezirk der Stadt Montabaur“ gemäß Verfügung des Herrn Vorsitzenden des Bezirksausschusses in Wiesbaden vom 19. März 1920 Nr. 129/20. Hiernach wird § 2 Ziffer 3 insofern abgeändert, daß die Steuer für Konzerte und Theatervorstellungen von Vereinen und Künstlern für
d) Der Antrag des hiesigen Gymnasiums, den Lehrpersonen und dem Hausmeister des Gymnasiums auch für das Rechnungsjahr 1920 die laufenden Teuerungszulagen einschl. der Zuschläge dazu nach den staatlichen Sätzen zu bewilligen, wird einstimmig angenommen.
e) Die Versammlung nimmt Kenntnis von einem Dankschreiben der Lehrpersonen der hiesigen Volksschule und Selekta über die durch Stadtverordn. Beschluß vom 25. Febr. 1920 erfolgte Neuregelung der Ortszulagen.
f) Die Stadtverordneten-Versammlung gibt zu den durch Verfügung des Herrn Vorsitzenden des Bezirksausschusses in Wiesbaden vom 23. März 1920 B H 128/20 vorgeschriebenen Änderungen des "Ortstatuts betr. die Anstellung und Versorgung der im Dienste der Stadt Montabaur stehenden Beamten“ einstimmig ihr Einverständnis.
g) Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt einstimmig, die „Änderung des Ortsstatuts betr. die Erhebung einer Lustbarkeitssteuer im Bezirk der Stadt Montabaur“ gemäß Verfügung des Herrn Vorsitzenden des Bezirksausschusses in Wiesbaden vom 19. März 1920 Nr. 129/20. Hiernach wird § 2 Ziffer 3 insofern abgeändert, daß die Steuer für Konzerte und Theatervorstellungen von Vereinen und Künstlern für

