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V. Antrag auf Instandsetzung der Kolpinggasse
Nach dem hierzu vorliegenden Kostenanschlag 1 belaufen sich die Kosten für Instandsetzung dieser Straße auf einschl. der Rinnen auf 5.300,- M. Mit Rücksicht auf die Finanzlage sowie darauf daß bei dem Umbau des Gesellenhauses die Straße sicherlich wieder in schlechten Zustand gerät, hält es die Versammlung zur Zeit für nicht zweckmäßig, die Straße auszubauen, nimmt aber einstimmig einen Antrag auf provisorische Instandsetzung an.
VI. Wahl eines Ausschusses gemäß §1 der Anordnung des Herrn Ministers für Volks- wohlfahrt betr. Einführung einer Höchstgrenze für Mietzinssteigerungen vom 9.12.1919
Von der Wahl des vorbezeichneten Ausschusses wurde einstweilen abgesehen und beschlossen, die Angelegenheit vorerst an die Finanzkommission zu verweisen. Zur Mithilfe wurde eine erweiterte Finanzkommission gewählt, bestehend aus den Herren Stadtverordneten Weyer und Burg als Hauseigentümer und den Herren Stadtverordneten Dr. Froning und Intra als Mieter.
VII. Erhöhung des Strompreises
In Anbetracht der fortwährenden Steigerung der Kohlenpreise mußte abermals eine Erhöhung des Strompreises stattfinden. Die Versammlung beschließt daher entsprechend dem Vorschlag der Beleuchtungskommission den Motor- und Lichtstrom ab 1.2.1920 auf 1,30 Mark pro Kilowattstunde zu er-
Nach dem hierzu vorliegenden Kostenanschlag 1 belaufen sich die Kosten für Instandsetzung dieser Straße auf einschl. der Rinnen auf 5.300,- M. Mit Rücksicht auf die Finanzlage sowie darauf daß bei dem Umbau des Gesellenhauses die Straße sicherlich wieder in schlechten Zustand gerät, hält es die Versammlung zur Zeit für nicht zweckmäßig, die Straße auszubauen, nimmt aber einstimmig einen Antrag auf provisorische Instandsetzung an.
VI. Wahl eines Ausschusses gemäß §1 der Anordnung des Herrn Ministers für Volks- wohlfahrt betr. Einführung einer Höchstgrenze für Mietzinssteigerungen vom 9.12.1919
Von der Wahl des vorbezeichneten Ausschusses wurde einstweilen abgesehen und beschlossen, die Angelegenheit vorerst an die Finanzkommission zu verweisen. Zur Mithilfe wurde eine erweiterte Finanzkommission gewählt, bestehend aus den Herren Stadtverordneten Weyer und Burg als Hauseigentümer und den Herren Stadtverordneten Dr. Froning und Intra als Mieter.
VII. Erhöhung des Strompreises
In Anbetracht der fortwährenden Steigerung der Kohlenpreise mußte abermals eine Erhöhung des Strompreises stattfinden. Die Versammlung beschließt daher entsprechend dem Vorschlag der Beleuchtungskommission den Motor- und Lichtstrom ab 1.2.1920 auf 1,30 Mark pro Kilowattstunde zu er-

