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Nach Bekanntgabe der vom Magistrat aufgestellten Ordnung über Lustbarkeitssteuer stellt die Versammlung fest, daß die angesetzten Steuersätze in Anbetracht der z. Zt. herrschenden Vergnügungssucht und mit Rücksicht auf die Finanzlage zu niedrig seien und beschließt folgende Steuersätze:
1) für Veranstaltung einer Tanzbelustigung
100,- M.
2) für Kinovorstellungen für den Tag
70,- M.
3) für Konzerte und Theatervorstellungen:
a) von hiesigen Vereinen:
für die ersten beiden Ver-
anstaltungen innerhalb eines Jahres je
anstaltungen innerhalb eines Jahres je
40,- M.
für jede weitere Veranstaltung
70,- M.
b) von auswärtigen Vereinen und Künstlern:
für jede Vorstellung
70,- M.
4) für Kunstreiter und Zirkusvorstellungen für
den Tag
50,- M.
5) für Schaustellungen für den Tag
15,- M.
6) für Würfelbuden und Glücksspiele f. den Tag
30,- M.
7) für Karussels:
a) Einheimische f. den Tag
100,- M.
b) Auswärtige f. den Tag
150,- M.
Im übrigen wurde die aufgestellte Ordnung einstimmig angenommen.
IV. Antrag mehrerer Bürger auf Instandsetzung der Burgstraße
Die Versammlung nimmt Kenntnis von dem Kostenanschlag 1 zur Herstellung der Bergstraße in Basaltenen-Pflasterung zum Preise von 16.500,- M., sowie von dem Kostenanschlag 2 zur Pflasterung der Rinnen und Chaussierung zwischen den Rinnen im Betrage am 9.200,-M. In einer Aussprache hierüber wurde hervorgehoben, daß eine Chaussierung dieser Straße wegen ihrer Lage unzweckmäßig sei, weil dies nur für einige Jahre halte. Hierauf wurde der Kostenanschlag 1 auf Pflasterung der Burgstraße einstimmig angenommen.

