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Mit dem 29. Lebensjahr
330 M. pro Monat
Mit dem 30. Lebensjahr
350 M. pro Monat
Das Aufrücken in die höhere Gehaltsstufe erfolgt am ersten des folgenden Monats, worin der Angestellte das betr. Lebensalter erreicht.
Der in städtischen Diensten stehende Bürogehilfe Eberth, welcher erst im Laufe des Jahres 1920, 20 Jahre alt wird, aber bereits heute 200,- M. bezieht, soll diese behalten.
Der Kassengehilfe Eve soll 120,-M. pro Monat erhalten.
Die Polizeinachtwächter sollen 2100,-M. pro Jahr und 100,- M. Kleidergeld erhalten.
Die Handarbeitslehrerin soll 800,- M. Der Schuldiener an den städtischen Schulen 1200,- M. jährlich erhalten.
Über die Frage der Neuregelung der Beamtenbesoldung, der Gehälter der Angestellten und Bezahlung der städtischen Arbeiter fand eine rege Aussprache statt. Es wurde allgemein anerkannt, daß unter Berücksichtigung der erheblichen ständigen zunehmenden Teuerung die Gehälter und Löhne derart zu bemessen seien, daß die Beamten, Angestellten und Arbeiter der Stadt ihr Auskommen finden. Die Versammlung war auch einhellig der Ansicht daß es der Billigkeit entspreche die städtischen Beamten in ihren Bezügen den Staatsbeamten in gleichwertigen Stellungen gleichzustellen. Da zweifelos eine umfassende Neuregelung der staatlichen Besoldungssätze unmittelbar bevorsteht, sich aber noch nicht übersehen läßt, in welcher Weise die Gehaltssätze gesteigert werden, sicher aber mit einer großen Gehaltsaufbesserung zu rechnen ist, wurde von der Versammlung nicht verkannt daß die Stadt gewissermaßen einen Sprung ins Dunkele macht, wenn sie auch

