Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1919-1928
Entstehung
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den neuen staatlichen Sätzen ein.
die unter f. bis i. aufgeführten Stellen sind keine Beamtenstellen; die Inhaber derselben haben daher keinen Anspruch auf Pension.
Um spätere Differenzen zu vermeiden, wird der Magistrat beauftragt, ein entsprechendes Ortsstatut aufzustellen und die Einreihung der städtischen Beamten bzw. Leiter der technischen Betriebe in die staatlichen Gehaltsklassen auf ihre Richtigkeit nachzuprüfen.
Die Ausarbeitung eines Urlaubsplans wurde dem Magistrat übertragen.
Die Versammlung beschließt weiter, den Stundenlohn der Stadtarbeiter einschl. Notstandsarbeiter ab 1. 10.1919 auf 1,80 M. zu erhöhen.
Die Gehälter der Angestellten werden nach dem eingereichten Tarif ab 1.10.1919 auf die Dauer von 3 Jahren festgesetzt. Die vollen Versicherungsbeiträge werden von der Stadt getragen.

Nach dem vorerwähnten Tarif beziehen die Angestellten:
Im 1. Lehrlingsjahr
20 M. pro Monat
Im 2. Lehrlingsjahr
40 M. pro Monat
mit dem 16. Lebensjahr
130 M. pro Monat
mit dem 17 Lebensjahr
150 M. pro Monat
mit dem 18 Lebensjahr
170 M. pro Monat
mit dem 19 Lebensjahr
190 M. pro Monat
mit dem 20 Lebensjahr
210 M. pro Monat
mit dem 21 Lebensjahr
220 M. pro Monat
mit dem 22 Lebensjahr
230 M. pro Monat
mit dem 23. Lebensjahr
240 M. pro Monat
mit dem 24 Lebensjahr
250 M. pro Monat
mit dem 25 Lebensjahr
260 M. pro Monat
mit dem 26 Lebensjahr
270 M. pro Monat
mit dem 27 Lebensjahr
290 M. pro Monat
mit dem 28 Lebensjahr
310 M. pro Monat