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IV. Genehmigung der Aufstellung von Masten für die Überlandzentrale
Herr Bürgermeister Sauerborn teilt mit, dass nach Schreiben des Bezirksausschusses vom 15.7.14, R. A. 554/1 14 die seitens des Magistrats über die Aufstellung von Masten und Eintragung dieser Grunddienstbarkeit in das Grundbuch abgegebenen Erklärungen noch der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen. Da nun inzwischen bekannt geworden ist, daß durch die Coblenzer Straßenbahngesellschaft Verhandlungen mit den barmherzigen Brüdern hier wegen Stromlieferung an dieselben gepflogen worden sind, so dürfte es in unserem Interesse liegen die Erteilung der Genehmigung zur Aufstellung von Maßen p. p. für die Überlandzentrale davon abhängig zu machen, daß sowohl das Elektrizitätswerk Westerwald, A. G., wie auch die Coblenzer Straßenbahngesellschaft, bzw. deren Nachfolger sich verpflichten, in der ganzen Gemarkung Montabaur weder an einen Einwohner der Stadt Montabaur, noch an einen Betrieb dortselbst elektrischen Strom abzugeben.
Die Versammlung beschließt hierauf einstimmig:
„Die Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß dem jeweiligen Eigentümer
Herr Bürgermeister Sauerborn teilt mit, dass nach Schreiben des Bezirksausschusses vom 15.7.14, R. A. 554/1 14 die seitens des Magistrats über die Aufstellung von Masten und Eintragung dieser Grunddienstbarkeit in das Grundbuch abgegebenen Erklärungen noch der Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen. Da nun inzwischen bekannt geworden ist, daß durch die Coblenzer Straßenbahngesellschaft Verhandlungen mit den barmherzigen Brüdern hier wegen Stromlieferung an dieselben gepflogen worden sind, so dürfte es in unserem Interesse liegen die Erteilung der Genehmigung zur Aufstellung von Maßen p. p. für die Überlandzentrale davon abhängig zu machen, daß sowohl das Elektrizitätswerk Westerwald, A. G., wie auch die Coblenzer Straßenbahngesellschaft, bzw. deren Nachfolger sich verpflichten, in der ganzen Gemarkung Montabaur weder an einen Einwohner der Stadt Montabaur, noch an einen Betrieb dortselbst elektrischen Strom abzugeben.
Die Versammlung beschließt hierauf einstimmig:
„Die Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß dem jeweiligen Eigentümer

