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I. Bewilligung eines Beitrags aus städtischen Mitteln an Angehörige von Kriegsteilnehmern
Der Magistrat hat beschlossen, den Angehörigen von Kriegsteilnehmern, welche auf Grund des Gesetzes vom 4.8.1914 eine staatliche Unterstützung erhalten, aus städtischen Mitteln 50 % zuzuschießen. Herr Bürgermeister Sauerborn berichtet über den Magistratsbeschluß.
Der Magistrat hat beschlossen, den Angehörigen von Kriegsteilnehmern, welche auf Grund des Gesetzes vom 4.8.1914 eine staatliche Unterstützung erhalten, aus städtischen Mitteln 50 % zuzuschießen. Herr Bürgermeister Sauerborn berichtet über den Magistratsbeschluß.
Nach einer kurzen Aussprache wird der Magistratsbeschluß einstimmig genehmigt und zwar für diejenigen Personen, welche am 1. August d. J. hier wohnhaft gewesen sind.
I. Bewilligung eines einmaligen Beitrags für den Verein zum roten Kreuz
Der Magistrat hat einen einmaligen Beitrag von 500 M. bewilligt.
Die Versammlung stimmt dem Magistratsbeschluß einstimmig zu.
III. Bewilligung eines einmaligen Beitrages an die hiesigen Frauenvereine
Für die hiesigen 3 Frauenvereine hat der Magistrat einen einmaligen Beitrag von 1.000 M. bewilligt. Die Versammlung erklärt hierzu einstimmig ihr Einverständnis.
I. Bewilligung eines einmaligen Beitrags für den Verein zum roten Kreuz
Der Magistrat hat einen einmaligen Beitrag von 500 M. bewilligt.
Die Versammlung stimmt dem Magistratsbeschluß einstimmig zu.
III. Bewilligung eines einmaligen Beitrages an die hiesigen Frauenvereine
Für die hiesigen 3 Frauenvereine hat der Magistrat einen einmaligen Beitrag von 1.000 M. bewilligt. Die Versammlung erklärt hierzu einstimmig ihr Einverständnis.

