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der zu Hohn belegenen Parzelle Kartenblatt 31, Parzelle 31/3969 das Recht zur Herstellung, Errichtung und betriebsmäßigen Unterhaltung von zwei Dreiphasen- und Telefonleitungen, nebst den dazu gehörigen Masten, auf nach benannten Grundstücken der Gemeinde Montabaur und zwar:
Kartenblatt 35, Parzelle 5642, Band I, Blatt 1.
Kartenblatt 13, Parzelle 2767, Band I, Blatt 1.
Kartenblatt 10 , Parzelle 1053, Band I, Blatt 33
Kartenblatt 39, Parzelle 5586, Band X, Blatt 451
erteilt und als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch von Montabaur eingetragen wird, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß sowohl das Elektrizitätswerk Westerwald, A. G. wie auch die Coblenzer Straßenbahngesellschaft, bzw. die Rechtsnachfolger derselben, sich verpflichten. in der ganzen Gemarkung Montabaur weder an einen Einwohner der Stadt Montabaur, noch an einen Betrieb daselbst elektrischen Strom abzugeben.
Hiermit ist die Tagesordnung erledigt.
Der Herr Vorsitzende bringt das Abschiedsschreiben des zum Heeresdienste einberufenen Stadtverordneten, Herrn Gerichtskassenrendanten und Leutnant der Reserve Keil, zur Kenntnis.
Kartenblatt 35, Parzelle 5642, Band I, Blatt 1.
Kartenblatt 13, Parzelle 2767, Band I, Blatt 1.
Kartenblatt 10 , Parzelle 1053, Band I, Blatt 33
Kartenblatt 39, Parzelle 5586, Band X, Blatt 451
erteilt und als Grunddienstbarkeit in das Grundbuch von Montabaur eingetragen wird, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß sowohl das Elektrizitätswerk Westerwald, A. G. wie auch die Coblenzer Straßenbahngesellschaft, bzw. die Rechtsnachfolger derselben, sich verpflichten. in der ganzen Gemarkung Montabaur weder an einen Einwohner der Stadt Montabaur, noch an einen Betrieb daselbst elektrischen Strom abzugeben.
Hiermit ist die Tagesordnung erledigt.
Der Herr Vorsitzende bringt das Abschiedsschreiben des zum Heeresdienste einberufenen Stadtverordneten, Herrn Gerichtskassenrendanten und Leutnant der Reserve Keil, zur Kenntnis.

