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die Baufluchtlinie durch einen vereideten Sachverständigen festgestellt wird und Kunoth sich den Bedingungen des genehmigten Straßenbaustatuts unterwirft. Die Zuführung von Wasser und Beleuchtung hat K. auf eigene Kosten zu übernehmen, auch für unterirdische Entwässerung nach dem Biebrichsbach auf eigene Kosten Sorge zu tragen. Weiterhin hat Kunoth die beim Bau benutzten Wege wieder in den früheren Zustand zu versetzen, sowie wegen Abgabe des in die Baufluchtlinie fallenden Geländes vor stattgehabter Vermessung den notariellen Akt zu tätigen.
Herr Bürgermeister Sauerborn berichtet über die Vorgänge und den Magistratsbeschluß
Nach kurzen Verhandlungen genehmigt die Versammlung das Baugesuch dem Magistratsbe- schlusse entsprechend, jedoch mit der Entbindung des Bauherrn von Anlage der unterirdischen Entwässerung, dagegen unter der Bedingung der Errichtung einer dichten Grube für die übelriechenden Abwässer.
IV. Kostenanschlag über Pflasterung der Peterstorstrasse vom Ortsbering bis zum Eingang des Friedhofs
Der vom Landesbauamt aufgestellte Kostenanschlag über Pflasterung des Vizinalweges Montabaur-Holler von Stat. O,2+40 bis 0,3+41=101 m lang, beträgt 3.450 M. die
Herr Bürgermeister Sauerborn berichtet über die Vorgänge und den Magistratsbeschluß
Nach kurzen Verhandlungen genehmigt die Versammlung das Baugesuch dem Magistratsbe- schlusse entsprechend, jedoch mit der Entbindung des Bauherrn von Anlage der unterirdischen Entwässerung, dagegen unter der Bedingung der Errichtung einer dichten Grube für die übelriechenden Abwässer.
IV. Kostenanschlag über Pflasterung der Peterstorstrasse vom Ortsbering bis zum Eingang des Friedhofs
Der vom Landesbauamt aufgestellte Kostenanschlag über Pflasterung des Vizinalweges Montabaur-Holler von Stat. O,2+40 bis 0,3+41=101 m lang, beträgt 3.450 M. die

