Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1905-1911
Entstehung
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selbst, wenn die Stimmzettel bzw. die Namen auch nicht so ganz genau präzisiert gewesen sein sollten, was man allerdings leider jetzt nicht mehr konstatieren könne; da die Zettel vernichtet worden seien.
H. Vollmar schließt sich dem Vorredner an u bemerkt, daß der Einspruch doch nur von 5 Mitgliedern, die bei der Wahl zugegen waren, erhoben worden sei und wundert sich darüber, daß diese 5 Herren nicht bereits gleich direkt bei der damaligen Wahl Einspruch erhoben hätten, wenn sich dieselben wegen der näheren Namens- bzw. Charakterbezeichnung irgendwie im Zweifel befunden hätten. Er mache einen Vermittlungsvorschlag dergestalt, daß man beschließe, man habe keinen Zweifel gehegt, daß die unterm 16. Juni 1909 für die 3 Magistratsschöffen gezählten Stimmen auch nur für diese abgegeben waren, wenn dieses protokollarisch vermerkt würde, so könne im Anschlusse hieran dann eine nochmalige Wahl vorgenommen werden, er bittet, diesen Antrag anzunehmen.
H. Bahl erwidert darauf, er könne nicht zugeben, daß die Wahl nun ein für allemal richtig gewesen sein soll, es könne ja auch leicht jemand von den Trägern der Doppelnamen kommen und könne für sich das Recht in Anspruch nehmen, auch der Gewählte zu sein. G. Sack äußerte sich dahin, es sei nicht angängig, daß einer oder der andere der Stadtverordneten-Kollegen