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heute sage, er habe damals den und jenen gemeint, durch eine solche Kundgebung würde zweifellos des Wahlgeheimnis verletzt, und er protestiere daher ganz energisch gegen eine evtl. Vereidigung, ohne daß eine formelle Neuwahl vorgenommen würde.
G. Maßfeller äußerte sich dahin: man könne nicht so leicht darüber entscheiden, man sei jedenfalls auch an die Formalitäten gebunden; aus formellen Gründen sei die Wahl, aus welcher evtl. Doppelnamen herzuleiten seien, vielleicht nicht ein für allemal für gültig zu erklären, aus materiellen Gründen sei dieselbe wohl als gültig anzusehen.
H. Vollmar ist der Ansicht, daß die Majorität die Wahl für gültig halte, da die materielle Sache zweifellos richtig sei.
H. Maßfeller betont demgegenüber, daß er trotzdem glaube, die Wahl sei formell wenigstens ungültig und bittet deshalb Herrn Vollmar, seinen Antrag zurückzuziehen.
H. Vollmar zieht daraufhin seinen Vermittlungsvorschlag zurück und beantragt sodann der H. Vorsitzende: Abstimmung über die Gültigkeit der Wahlen. Der Schriftführer Müller bemerkt noch, daß er sich der Abstimmung enthalte, da er bei den damals getätigten Magistentsschöffenwahlen nicht anwesend war. Es stimmten mithin noch 13 Stadtverordnete ab. Das Resultat der Abstimmung war folgendes:
G. Maßfeller äußerte sich dahin: man könne nicht so leicht darüber entscheiden, man sei jedenfalls auch an die Formalitäten gebunden; aus formellen Gründen sei die Wahl, aus welcher evtl. Doppelnamen herzuleiten seien, vielleicht nicht ein für allemal für gültig zu erklären, aus materiellen Gründen sei dieselbe wohl als gültig anzusehen.
H. Vollmar ist der Ansicht, daß die Majorität die Wahl für gültig halte, da die materielle Sache zweifellos richtig sei.
H. Maßfeller betont demgegenüber, daß er trotzdem glaube, die Wahl sei formell wenigstens ungültig und bittet deshalb Herrn Vollmar, seinen Antrag zurückzuziehen.
H. Vollmar zieht daraufhin seinen Vermittlungsvorschlag zurück und beantragt sodann der H. Vorsitzende: Abstimmung über die Gültigkeit der Wahlen. Der Schriftführer Müller bemerkt noch, daß er sich der Abstimmung enthalte, da er bei den damals getätigten Magistentsschöffenwahlen nicht anwesend war. Es stimmten mithin noch 13 Stadtverordnete ab. Das Resultat der Abstimmung war folgendes:

