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den erhobenen Einspruch abzuweisen und die
Wahl der III. Abteilung für gültig zu erklären,
da die vorgebrachten Behauptungen sich als
teilweise unwahr, teilweise als unerheblich
herausgestellt haben.
Die Versammlung schließt sich diesem Antrag
einstimmig an.
Im Anschlusse hieran wird ein Dringlichkeitsan-
trag des Herrn Dr. Marx, nach welchem für die
Folge nach Möglichkeit bei den städtischen Wahlen
Stellvertreter erst dann als Beisitzer fungieren
dürfen, wenn die Beisitzer ernstlich verhindert
sind, ebenso daß Wahlkandidaten welche
ernstlich in Betracht kommen, nicht zum Wahl-
vorstande gehören dürfen, einstimmig ange-
nommen und die Sitzung geschlossen.
Wahl der III. Abteilung für gültig zu erklären,
da die vorgebrachten Behauptungen sich als
teilweise unwahr, teilweise als unerheblich
herausgestellt haben.
Die Versammlung schließt sich diesem Antrag
einstimmig an.
Im Anschlusse hieran wird ein Dringlichkeitsan-
trag des Herrn Dr. Marx, nach welchem für die
Folge nach Möglichkeit bei den städtischen Wahlen
Stellvertreter erst dann als Beisitzer fungieren
dürfen, wenn die Beisitzer ernstlich verhindert
sind, ebenso daß Wahlkandidaten welche
ernstlich in Betracht kommen, nicht zum Wahl-
vorstande gehören dürfen, einstimmig ange-
nommen und die Sitzung geschlossen.
Der Stadtverordneten Vorsteher.
Leuthner
Marx
Franz Carl Hisgen
Sack
Blaum
Protokollführer

