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auch der städtische Acciseaufseher den Auftrag
gehabt und auch ausgeführt habe, bei den
Wählern für die Wiederwahl der ausscheidenden
Kandidaten zu agitieren
Auf Befragen des Herrn Vorsitzenden erklären
die in der Sitzung anwesenden Stadtverordneten
Herren Disper, Schmidt und Sack, welche bei
der Wahlhandlung als Beisitzer fungiert haben,
daß ihnen von irgend welcher Wahlbeeinflus-
sung seitens des Herrn Bürgermeisters nichts
bekannt sei.
Acciseaufseher Dommermuth gibt auf Befragen
die Erklärung ab, daß er keinerlei Auftrag
gehabt, lediglich aus eigenem Antriebe ge-
handelt, aber auch keinen Wähler veran-
laßt habe, die ausscheidenden Kandidaten wieder-
zuwählen, sondern an höchstens 8 Personen mit
geteilt habe, daß noch Zeit zum Wählen sei.
Nachdem die weitere Beweisaufnahme ergibt,
daß zur Ungültigkeitserklärung jede Unter-
lage fehlt, auch noch eine Entscheidung des Ober-
Verwaltungsgerichts bekannt wird, nach welcher
auch ein Beamter bis zu einem gewissen Grade
agitieren darf, beantragt Herr Sack
gehabt und auch ausgeführt habe, bei den
Wählern für die Wiederwahl der ausscheidenden
Kandidaten zu agitieren
Auf Befragen des Herrn Vorsitzenden erklären
die in der Sitzung anwesenden Stadtverordneten
Herren Disper, Schmidt und Sack, welche bei
der Wahlhandlung als Beisitzer fungiert haben,
daß ihnen von irgend welcher Wahlbeeinflus-
sung seitens des Herrn Bürgermeisters nichts
bekannt sei.
Acciseaufseher Dommermuth gibt auf Befragen
die Erklärung ab, daß er keinerlei Auftrag
gehabt, lediglich aus eigenem Antriebe ge-
handelt, aber auch keinen Wähler veran-
laßt habe, die ausscheidenden Kandidaten wieder-
zuwählen, sondern an höchstens 8 Personen mit
geteilt habe, daß noch Zeit zum Wählen sei.
Nachdem die weitere Beweisaufnahme ergibt,
daß zur Ungültigkeitserklärung jede Unter-
lage fehlt, auch noch eine Entscheidung des Ober-
Verwaltungsgerichts bekannt wird, nach welcher
auch ein Beamter bis zu einem gewissen Grade
agitieren darf, beantragt Herr Sack

