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Der Magistrat beantragt die Festsetzung der Bau-
fluchtlinie auf der linken Seite des Bahnhofszufuhr-
weges hinter das Fundament des Kanals, be
ginnend an der Abzweigung von dem Vizinalweg
nach Eschelbach und endigend am letzten Vermes-
sungsstein an der Grenze des Eisenbahngeländes.
Nach kurzem Referat des Herrn Bürgermeisters
sowie nach Einsichtnahme des Planes, genehmigt
die Versammlung auf Antrag des Hr. Vorsitzenden
die fragliche Baufluchtlinie,
ebenso das Baugesuch des H. Volkmann, dieses
jedoch nur unter der Bedingung, daß vor Beginn
der Bauarbeiten erst die Baufluchtlinie durch den
Kreislandmesser, oder durch einen sonstigen Ver-
messungsbeamten festgesetzt wird.
II. Beschlussfassung über die Gültigkeit
der Stadtverordnetenwahlen der III. Abteilung
Der Gerichtskanzlist Christian Schmidt hier hat
gegen das bei der III. Abteilung stattgehabte
Wahlverfahren Einspruch erhoben und begründet
denselben damit, daß seitens des Hr. Bürgermeisters
als Wahlvorsteher während des Wahlaktes Be-
einflussungen von Wählern vorgekommen seien.
fluchtlinie auf der linken Seite des Bahnhofszufuhr-
weges hinter das Fundament des Kanals, be
ginnend an der Abzweigung von dem Vizinalweg
nach Eschelbach und endigend am letzten Vermes-
sungsstein an der Grenze des Eisenbahngeländes.
Nach kurzem Referat des Herrn Bürgermeisters
sowie nach Einsichtnahme des Planes, genehmigt
die Versammlung auf Antrag des Hr. Vorsitzenden
die fragliche Baufluchtlinie,
ebenso das Baugesuch des H. Volkmann, dieses
jedoch nur unter der Bedingung, daß vor Beginn
der Bauarbeiten erst die Baufluchtlinie durch den
Kreislandmesser, oder durch einen sonstigen Ver-
messungsbeamten festgesetzt wird.
II. Beschlussfassung über die Gültigkeit
der Stadtverordnetenwahlen der III. Abteilung
Der Gerichtskanzlist Christian Schmidt hier hat
gegen das bei der III. Abteilung stattgehabte
Wahlverfahren Einspruch erhoben und begründet
denselben damit, daß seitens des Hr. Bürgermeisters
als Wahlvorsteher während des Wahlaktes Be-
einflussungen von Wählern vorgekommen seien.

