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Verhandelt Montabaur, den 21. Dezember 1903
Anwesend sind unter dem Vorsitze des Stadtver-
ordnetenvorstehers Herrn Leuthner die sämtlichen
Stadtverordneten mit Ausnahme der Herren Buse,
Dr. Düttmann, Löb, Keiner, Disper, Gerharz und
Dr. Spies von welchen der Letztgenannte ohne Ent-
schuldigung fehlt, und Protokollführer Blaum.
Der Magistrat ist vollzählig vertreten.
Nach Eröffnung der Sitzung gelangt zunächst das
Protokoll der letzten Sitzung zur Verlesung, Ge-
nehmigung und Vollziehung, sodann wird in die
Tagesordnung eingetreten wie folgt:
I. Die bei der Schles: Boden-Credit: Aktienbank
in Breslau aufgenommene Anleihe betreffend
Seitens der Aufsichtsbehörde ist die Genehmigung des
aufgenommenen Konversionsdarlehens von 207.000 M.
unter der Bedingung nicht für erforderlich erachtet
worden, daß:
1. der bisherige Schuldenbestand der Stadt nicht ver-
größert wird,
2. die in den ursprünglichen Genehmigungsurkunden
festgelegten Tilgungsendtermine nicht hinausge-
schoben werden.
Die Voraussetzung zu 1. ist erfüllt, diejenige zu 2.
jedoch nicht, da das Darlehen von 207.000 M. bei einem
Zinssatze von 3,6% und einer vereinbarten Tilgung
von 1,5% erst am 6. August 1938 getilgt ist, während
ordnetenvorstehers Herrn Leuthner die sämtlichen
Stadtverordneten mit Ausnahme der Herren Buse,
Dr. Düttmann, Löb, Keiner, Disper, Gerharz und
Dr. Spies von welchen der Letztgenannte ohne Ent-
schuldigung fehlt, und Protokollführer Blaum.
Der Magistrat ist vollzählig vertreten.
Nach Eröffnung der Sitzung gelangt zunächst das
Protokoll der letzten Sitzung zur Verlesung, Ge-
nehmigung und Vollziehung, sodann wird in die
Tagesordnung eingetreten wie folgt:
I. Die bei der Schles: Boden-Credit: Aktienbank
in Breslau aufgenommene Anleihe betreffend
Seitens der Aufsichtsbehörde ist die Genehmigung des
aufgenommenen Konversionsdarlehens von 207.000 M.
unter der Bedingung nicht für erforderlich erachtet
worden, daß:
1. der bisherige Schuldenbestand der Stadt nicht ver-
größert wird,
2. die in den ursprünglichen Genehmigungsurkunden
festgelegten Tilgungsendtermine nicht hinausge-
schoben werden.
Die Voraussetzung zu 1. ist erfüllt, diejenige zu 2.
jedoch nicht, da das Darlehen von 207.000 M. bei einem
Zinssatze von 3,6% und einer vereinbarten Tilgung
von 1,5% erst am 6. August 1938 getilgt ist, während

