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für 2.500 M. bedenklich, da die Decke des Zufuhrweges
nicht in entsprechend gutem, sondern in schlechtem Zu-
stande sei und direkt Kosten verursachen würde.
Herr Vorsitzender Leuthner spricht für Übernahme
des Weges im Interesse von Montabaur und der Ge-
schäftswelt, eine evtl. Einbuße seitens der Stadt, welche
übrigens nur unbedeutend sein könne, rechtfertige
sich im Hinblick auf die allgemeinen Interessen.
Gleichzeitig beantragt Herr Leuthner die Annahme
des Magistratsbeschlusses.
Herr Magistratsschöffe Briel nimmt Bezug auf den
Magistratsbeschluß, derselbe sei nach reiflichem
Überlegen gefaßt worden.
Herr Dr. Düttmann erklärt, er sei prinzipiell nicht
gegen die Übernahme, möchte aber vorsichtig sein.
Herr Buse erkennt wohl einen Vorteil für die
Stadt, will deshalb auch nicht absolut ablehnen,
wünscht aber zunächst die ordnungsmäßige In-
standsetzung des Weges. Die Bahnverwaltung
müßte ja doch den Weg in Stand halten und könne
hierzu polizeilich angehalten werden. Die Übernahme
einer solchen Last könne aber doch nur gegen ent-
sprechende Gegenleistung übernommen werden.
Gleichzeitig rügt der Genannte die schlechte Beleuchtung
während der Wintermonate.
nicht in entsprechend gutem, sondern in schlechtem Zu-
stande sei und direkt Kosten verursachen würde.
Herr Vorsitzender Leuthner spricht für Übernahme
des Weges im Interesse von Montabaur und der Ge-
schäftswelt, eine evtl. Einbuße seitens der Stadt, welche
übrigens nur unbedeutend sein könne, rechtfertige
sich im Hinblick auf die allgemeinen Interessen.
Gleichzeitig beantragt Herr Leuthner die Annahme
des Magistratsbeschlusses.
Herr Magistratsschöffe Briel nimmt Bezug auf den
Magistratsbeschluß, derselbe sei nach reiflichem
Überlegen gefaßt worden.
Herr Dr. Düttmann erklärt, er sei prinzipiell nicht
gegen die Übernahme, möchte aber vorsichtig sein.
Herr Buse erkennt wohl einen Vorteil für die
Stadt, will deshalb auch nicht absolut ablehnen,
wünscht aber zunächst die ordnungsmäßige In-
standsetzung des Weges. Die Bahnverwaltung
müßte ja doch den Weg in Stand halten und könne
hierzu polizeilich angehalten werden. Die Übernahme
einer solchen Last könne aber doch nur gegen ent-
sprechende Gegenleistung übernommen werden.
Gleichzeitig rügt der Genannte die schlechte Beleuchtung
während der Wintermonate.

