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Handwerksmeister und Gewerbetreibende zu berück-
sichtigen und zwar auch dann, wenn auswärtiger
Konkurrenz gegenüber wirklich ein kleiner Preis-
unterschied bestehen sollte, und
5. das Ausstellen der Waren auf den Trottoirs
außer an den Markttagen zu verbieten.
Der Herr Vorsitzende gibt der Versammlung Kennt-
nis von den Beschlüssen der Kommission, welche wie
folgt lauten:
Zu. 1. Es wurde bisher genau nach §4 der Geschäfts-
Ordnung für die Stadtverordneten und im Einklang
mit § 44 der Städteordnung verfahren. Diese lang-
jährig geübte Praxis hat sich in jeder Weise bewährt.
Zu. 2. Magistrat und Kommission haben Mangels der
notwendigen Mittel den Ausbau der oberen Gelbach-
straße in ihrer jetzigen Breite beschlossen, zudem
Techniker auf Befragen erklärt haben, daß das
gelegte Gestück auch bei einem späteren Ausbau
größtenteils benutzt werden kann. Wenn
aber seitens des Vereins die nötigen Mittel zur
Verfügung gestellt werden können, soll der ange-
regten Frage gerne näher getreten werden.
zu 3. Von der Errichtung zweier Bedürfnisanstalten
muß abgesehen werden, da hierfür die geeigneten
Plätze nicht vorhanden, auch die erforderlichen
Mittel für vorschriftsmäßige Bedürfnisanstalten
in den Etat nicht eingestellt sind;
sichtigen und zwar auch dann, wenn auswärtiger
Konkurrenz gegenüber wirklich ein kleiner Preis-
unterschied bestehen sollte, und
5. das Ausstellen der Waren auf den Trottoirs
außer an den Markttagen zu verbieten.
Der Herr Vorsitzende gibt der Versammlung Kennt-
nis von den Beschlüssen der Kommission, welche wie
folgt lauten:
Zu. 1. Es wurde bisher genau nach §4 der Geschäfts-
Ordnung für die Stadtverordneten und im Einklang
mit § 44 der Städteordnung verfahren. Diese lang-
jährig geübte Praxis hat sich in jeder Weise bewährt.
Zu. 2. Magistrat und Kommission haben Mangels der
notwendigen Mittel den Ausbau der oberen Gelbach-
straße in ihrer jetzigen Breite beschlossen, zudem
Techniker auf Befragen erklärt haben, daß das
gelegte Gestück auch bei einem späteren Ausbau
größtenteils benutzt werden kann. Wenn
aber seitens des Vereins die nötigen Mittel zur
Verfügung gestellt werden können, soll der ange-
regten Frage gerne näher getreten werden.
zu 3. Von der Errichtung zweier Bedürfnisanstalten
muß abgesehen werden, da hierfür die geeigneten
Plätze nicht vorhanden, auch die erforderlichen
Mittel für vorschriftsmäßige Bedürfnisanstalten
in den Etat nicht eingestellt sind;

