Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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zu 4. Bei Vergebung städtischer Arbeiten und Lieferungen
soll wie bisher verfahren werden, auch die größt mög-
lichste Berücksichtigung für die hiesigen Handwerker
und Gewerbetreibenden eintreten.

zu 5. Wird stattgegeben und ersucht künftig hin
den § 4 c der Polizeiverordnung vom 7. Oktober 1881
zu handhaben. Dieser Antrag entspricht genau
den Bestimmungen genannter Polizeiverordnung.
Herr Oberförster Buse spricht gegen eine Beantwortung
der Eingabe und Übergang zur Tagesordnung, da
die Stadtverordneten doch das Vertrauen ihrer
Wähler besitzen und nur im Interesse der Stadtge-
meinde handeln.
Es sprechen ferner zur Sache die Herren Eschenauer,
Weyand, Flügel und Sack, von welchen der Letztere
insbesondere betont, daß das Verbot des Aus-
stellens und Aushängens von Waren für viele
Gewerbetreibende eine große Härte mit sich bringen.
Bei der hierauf erfolgten Abstimmung findet die
Versammlung gegen die vorgenannten Beschlüsse der
Kommission, insbesondere auch gegen das Verbot des
Ausstellens und Aushängens von Waren nichts einzu-
wenden, da der betreffende Antrag aus Mitte
der Handwerker und Gewerbetreibenden selbst
gestellt worden ist.