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Bei längerem Gebrauche als 10 Stunden beginnt
eine neue Berechnung wie vorstehend.
An Lohn für den Aufseher sind vorgesehen:
eine neue Berechnung wie vorstehend.
An Lohn für den Aufseher sind vorgesehen:
bis zu 2 Stunden
1 M.
bis zu 5 Stunden
1 M. 70 Pf.
bis zu 8 Stunden
2 M. 50 Pf.
bis zu 10 Stunden
3 M.
Die Beträge sind sofort dem Vorzeiger der Quittung
gegen Einhändigung der Letzteren auszuzahlen.
Für die Bespannung des Apparates hat der Besteller
zu sorgen.
Die Anmeldung zur Benutzung des Apparates hat bei dem
die Oberaufsicht führenden Stadtverordneten, z. Zt. Herrn
Schuhmachermeister, Johann Sack zu erfolgen, welcher
auch die Zeit der Benutzung des Apparates bestimmt.
Nach kurzer Beratung wird die Magistratsvorlage,
vorbehaltlich späterer Abänderung der Verordnung
falls sich mit der Zeit die Notwendigkeit hierzu
ergeben sollte, einstimmig angenommen,
Hiermit wird geschlossen.
gegen Einhändigung der Letzteren auszuzahlen.
Für die Bespannung des Apparates hat der Besteller
zu sorgen.
Die Anmeldung zur Benutzung des Apparates hat bei dem
die Oberaufsicht führenden Stadtverordneten, z. Zt. Herrn
Schuhmachermeister, Johann Sack zu erfolgen, welcher
auch die Zeit der Benutzung des Apparates bestimmt.
Nach kurzer Beratung wird die Magistratsvorlage,
vorbehaltlich späterer Abänderung der Verordnung
falls sich mit der Zeit die Notwendigkeit hierzu
ergeben sollte, einstimmig angenommen,
Hiermit wird geschlossen.
Der Vorsitzende
Peter Gerharz
Briel
Leuthner
Dr. Spies
Der Protokollführer
Blaum

