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Verhandelt Montabaur, am 14. Dezember 1898.
Anwesend sind:
1. Herr Bürgermeister Sauerborn,
2. die sämtlichen Stadtverordneten, mit Ausnahme
der Herren Kunst, Weyand, Schmidt, Dr. Düttmann
und Knögel, welche mit Entschuldigung fehlen;
3. Protokollführer Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
Herrn Bauunternehmer Peter Gerharz hier wird zu-
nächst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen,
genehmigt und vorschriftsmäßig unterschrieben.
Sodann gelangt als einziger Punkt der rechtzeitig
bekannt gegebenen Tagesordnung zur Beratung
und Beschlußfassung:
"Verordnung betreffend Betriebsführung und
Benutzung der Abort: Entleerungspumpe."
(Wegners Patenti Saugapparat).
Der Magistrat hat den Entwurf einer solchen
Verordnung vorgelegt, welcher durch den Herrn Vor-
sitzenden zur Kenntnis der Versammlung gebracht
wird.
Hiernach sollen zur Erhebung gelangen für Benutzung
des Apparates eine Leihgebühr:
1. Herr Bürgermeister Sauerborn,
2. die sämtlichen Stadtverordneten, mit Ausnahme
der Herren Kunst, Weyand, Schmidt, Dr. Düttmann
und Knögel, welche mit Entschuldigung fehlen;
3. Protokollführer Blaum.
Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
Herrn Bauunternehmer Peter Gerharz hier wird zu-
nächst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen,
genehmigt und vorschriftsmäßig unterschrieben.
Sodann gelangt als einziger Punkt der rechtzeitig
bekannt gegebenen Tagesordnung zur Beratung
und Beschlußfassung:
"Verordnung betreffend Betriebsführung und
Benutzung der Abort: Entleerungspumpe."
(Wegners Patenti Saugapparat).
Der Magistrat hat den Entwurf einer solchen
Verordnung vorgelegt, welcher durch den Herrn Vor-
sitzenden zur Kenntnis der Versammlung gebracht
wird.
Hiernach sollen zur Erhebung gelangen für Benutzung
des Apparates eine Leihgebühr:
bis zu 2 Stunden von
1 Mark
von 2 bis zu 5 Stunden
1 M. 70 Pf.
von 5 bis zu 8 Stunden
2 M. 50 Pf.
von 8 bis zu 10 Stunden
von 3 M.

