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Verhandelt, Montabaur am 19. Januar 1899
Anwesend sind unter dem Vorsitze
des Bauunternehmers Herrn Peter Gerharz hier
die sämtlichen Stadtverordneten, mit Ausnahme
des Herrn W. Kunst, welcher mit Entschuldigung
fehlt.
Der Magistrat ist vertreten durch Herrn
Bürgermeister Sauerborn.
Als Protokollführer fungiert der stellvertretende
Schriftführer Herr Dr. Marx.
Nach Verlesung, Genehmigung und Vollziehung
des Protokolls der letzten Sitzung gelangen fol -
gende Gegenstände der rechtzeitig bekannt ge-
gebenen Tagesordnung zur Beratung und Be-
schlußfassung:
I. Wahl des Stadtverordneten-Vorstehers
und dessen Stellvertreters.
Nach § 41 der Städteordnung vom 4. August 1897
welche am 1. April 1898 in Kraft getreten ist, hat
die Stadtverordneten- Versammlung jetzt auf 2
Jahre einen Vorstand zu wählen.
Vor Beginn der Wahl spricht Herr Seminarlehrer,
Briel dem bisherigen Vorstand für dessen Mühewaltung
den Dank aus und erheben sich die Anwesenden zum
Zeichen des Einverständnisses von ihren Sitzen.
des Bauunternehmers Herrn Peter Gerharz hier
die sämtlichen Stadtverordneten, mit Ausnahme
des Herrn W. Kunst, welcher mit Entschuldigung
fehlt.
Der Magistrat ist vertreten durch Herrn
Bürgermeister Sauerborn.
Als Protokollführer fungiert der stellvertretende
Schriftführer Herr Dr. Marx.
Nach Verlesung, Genehmigung und Vollziehung
des Protokolls der letzten Sitzung gelangen fol -
gende Gegenstände der rechtzeitig bekannt ge-
gebenen Tagesordnung zur Beratung und Be-
schlußfassung:
I. Wahl des Stadtverordneten-Vorstehers
und dessen Stellvertreters.
Nach § 41 der Städteordnung vom 4. August 1897
welche am 1. April 1898 in Kraft getreten ist, hat
die Stadtverordneten- Versammlung jetzt auf 2
Jahre einen Vorstand zu wählen.
Vor Beginn der Wahl spricht Herr Seminarlehrer,
Briel dem bisherigen Vorstand für dessen Mühewaltung
den Dank aus und erheben sich die Anwesenden zum
Zeichen des Einverständnisses von ihren Sitzen.

