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Verhandelt Montabaur, am 26. Oktober 1898
Anwesend sind Herr Bürgermeister Sauerborn.
15 Stadtverordnete und Protokollführer Blaum.
Mit Entschuldigung fehlen die Herren Knögel,
Weyand u. Löb.
Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
Herrn P. Gerharz, wird zunächst das Protokoll der
letzten Sitzung verlesen, genehmigt und vorschrifts-
mäßig unterschrieben.
Hierauf gelangen folgende Gegenstände zur
Beratung und Beschlußfassung:
I. Klagesache des Polizei- und Stadtdieners a.d.
Müller hier.
Rechtsanwalt Mechelen zu Neuwied hat Namens
des p. Müller die Stadtgemeinde Montabaur
vertreten durch ihren Magistrat, verklagt
auf Weiterzahlung des Gehaltes ad 1.000 M. pro
Jahr an p. Müller, da diesem nicht gekündigt
hätte werden können, indem er gemäß den
Bestimmungen der Städteordnung auf Lebenszeit
angestellt sei.
Der Magistrat hat beschlossen den Rechtsanwalt
Tilmann mit der Führung des Prozesses zu
beauftragen.
Auf Antrag des Herrn Leuthner beschließt die
Versammlung einstimmig, zunächst ein Gutachten des
Justizrates Hilf in Limburg einholen zu lassen
und dann die Angelegenheit dem Rechtsanwalt
Tilmann in Neuwied zu übertragen.
15 Stadtverordnete und Protokollführer Blaum.
Mit Entschuldigung fehlen die Herren Knögel,
Weyand u. Löb.
Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
Herrn P. Gerharz, wird zunächst das Protokoll der
letzten Sitzung verlesen, genehmigt und vorschrifts-
mäßig unterschrieben.
Hierauf gelangen folgende Gegenstände zur
Beratung und Beschlußfassung:
I. Klagesache des Polizei- und Stadtdieners a.d.
Müller hier.
Rechtsanwalt Mechelen zu Neuwied hat Namens
des p. Müller die Stadtgemeinde Montabaur
vertreten durch ihren Magistrat, verklagt
auf Weiterzahlung des Gehaltes ad 1.000 M. pro
Jahr an p. Müller, da diesem nicht gekündigt
hätte werden können, indem er gemäß den
Bestimmungen der Städteordnung auf Lebenszeit
angestellt sei.
Der Magistrat hat beschlossen den Rechtsanwalt
Tilmann mit der Führung des Prozesses zu
beauftragen.
Auf Antrag des Herrn Leuthner beschließt die
Versammlung einstimmig, zunächst ein Gutachten des
Justizrates Hilf in Limburg einholen zu lassen
und dann die Angelegenheit dem Rechtsanwalt
Tilmann in Neuwied zu übertragen.

