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Herr Professor Huppertz gibt hierauf die Erklärung
ab, daß die Verlegung des Bachs soweit solcher
auf dem fiskalischen Gelände liegt, lediglich Sache
des Fiskus sei. Wenn der Fiskus Bauplätze ver-
kaufen wolle, müsse er auch auf seine Kosten
die Verlegung des Baches vornehmen lassen.
Sonstige Bedenken werden nicht erhoben und
wird der Baufluchtlinenplan hierauf einstimmig
angenommen.
II. Ortsbestimmungen zum Baufluchtlinien-
plan.
Die zu dem Baufluchtlinienplane aufgestell-
ten Ortsbestimmungen werden durchberaten
und nach einigen Abänderungen, speziell unter
Beifügung eines Zusatzes betreffend Hebung
einzelner in den Bestimmungen enthaltener Här-
ten, beantragt durch Herrn Magistratsschöffen
Hisgen, einstimmig angenommen,
Hiermit wird geschlossen.
ab, daß die Verlegung des Bachs soweit solcher
auf dem fiskalischen Gelände liegt, lediglich Sache
des Fiskus sei. Wenn der Fiskus Bauplätze ver-
kaufen wolle, müsse er auch auf seine Kosten
die Verlegung des Baches vornehmen lassen.
Sonstige Bedenken werden nicht erhoben und
wird der Baufluchtlinenplan hierauf einstimmig
angenommen.
II. Ortsbestimmungen zum Baufluchtlinien-
plan.
Die zu dem Baufluchtlinienplane aufgestell-
ten Ortsbestimmungen werden durchberaten
und nach einigen Abänderungen, speziell unter
Beifügung eines Zusatzes betreffend Hebung
einzelner in den Bestimmungen enthaltener Här-
ten, beantragt durch Herrn Magistratsschöffen
Hisgen, einstimmig angenommen,
Hiermit wird geschlossen.
Der Vorsitzende
Peter Gerharz
Dr. Düttmann
Bril
Dr. Marx
Der Protokollführer
Blaum

