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II. Beitritt zum Pensionskassen-Verband für
Gemeinde-Forstschutzbeamte.
Nach § 12 des Gesetzes vom 12.10. 97 werden die
zur Bestreitung der Zahlungen von Pensionen an
Gemeinde Forstschutzbeamten, sowie von Witwen-
und Waisengeldern an Hinterbliebene erforder-
lichen Beträge von dem zum Verbande gehörigen
Waldeigentümer nach Verhältnis des jeweils pen-
sionsberechtigten Diensteinkommens aufgebracht
und auf 5% dieses Einkommens festgesetzt.
Von einem pensionsberechtigten Diensteinkom-
mens des Gemeindeförsters von z. Zt. 1.053,86 M.
beträgt die Beitragssumme 52,70 M. welche
an die Kreis Komunalkasse abzuführen ist.
Der Magistrat hat Einwendungen nicht erhoben,
womit die Versammlung sich einstimmig einverstanden
erklärt.
III. Bewilligung eines Beitrages zu den dem
Comité für die Erbauung der Westerwald Quer -
bahn erwachsenden Kosten.
Die Versammlung bewilligt einstimmig
100 Mark.
IV. Mitteilungen
Herr G. Sauerborn teilt mit daß in den bereits
erschienenen Kalendern die Jahrmärkte für 1899
wie bisher angegeben seien, trotzdem durch Beschluß
Gemeinde-Forstschutzbeamte.
Nach § 12 des Gesetzes vom 12.10. 97 werden die
zur Bestreitung der Zahlungen von Pensionen an
Gemeinde Forstschutzbeamten, sowie von Witwen-
und Waisengeldern an Hinterbliebene erforder-
lichen Beträge von dem zum Verbande gehörigen
Waldeigentümer nach Verhältnis des jeweils pen-
sionsberechtigten Diensteinkommens aufgebracht
und auf 5% dieses Einkommens festgesetzt.
Von einem pensionsberechtigten Diensteinkom-
mens des Gemeindeförsters von z. Zt. 1.053,86 M.
beträgt die Beitragssumme 52,70 M. welche
an die Kreis Komunalkasse abzuführen ist.
Der Magistrat hat Einwendungen nicht erhoben,
womit die Versammlung sich einstimmig einverstanden
erklärt.
III. Bewilligung eines Beitrages zu den dem
Comité für die Erbauung der Westerwald Quer -
bahn erwachsenden Kosten.
Die Versammlung bewilligt einstimmig
100 Mark.
IV. Mitteilungen
Herr G. Sauerborn teilt mit daß in den bereits
erschienenen Kalendern die Jahrmärkte für 1899
wie bisher angegeben seien, trotzdem durch Beschluß

