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welche Herr Sack gegen den einstimmig gefaßten
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung geltend
macht.
Wenn Herr Sack weiter für seinen Werber, den
Polizeisergeanten Müller eintritt und der
städtischen Verwaltung den Vorwurf macht, daß
dieselbe diesen Mann nicht dauernd mit Pensionsbe-
rechtigung angestellt habe, so dürfte sowohl der Magis-
trat als auch die Stadtverordnetenversamlung ihre
guten Gründe gehabt haben, welche hier zu erörtern
nicht am Platze sein dürften und auf den vorliegen-
den Fall auch überhaupt keinen Bezug haben.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat die Über-
zeugung - daher der einstimmig gefaßte Beschluß-,
daß die Agitation des Polizeisergeanten Müller
bei Ausübung seines Dienstes unter dem Vorgeben
der Bürgermeister wünsche die Wahl des p. Sack,
daß diese Beeinflussung zur Folge hätte, daß die
Mehrzahl der Stimmen auf den Schuhmachermeister
J. Sack gefallen sind, was anderenfalls nicht
geschehen sein würde.
Die Stadtverordnetenversammlung hat bei der Beschluß-
fassung über die Wahl des p. Sack sich nur durch die
Wahlvorgänge leiten und die Persönlichkeit außer
Acht gelassen.
Die Gegenerklärung des p. Sack in welcher er der
Stadtverordneten- Versammlung unlautere Motive un-
terschiebt, läßt erkennen, daß der Character desselben
Beschluß der Stadtverordnetenversammlung geltend
macht.
Wenn Herr Sack weiter für seinen Werber, den
Polizeisergeanten Müller eintritt und der
städtischen Verwaltung den Vorwurf macht, daß
dieselbe diesen Mann nicht dauernd mit Pensionsbe-
rechtigung angestellt habe, so dürfte sowohl der Magis-
trat als auch die Stadtverordnetenversamlung ihre
guten Gründe gehabt haben, welche hier zu erörtern
nicht am Platze sein dürften und auf den vorliegen-
den Fall auch überhaupt keinen Bezug haben.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat die Über-
zeugung - daher der einstimmig gefaßte Beschluß-,
daß die Agitation des Polizeisergeanten Müller
bei Ausübung seines Dienstes unter dem Vorgeben
der Bürgermeister wünsche die Wahl des p. Sack,
daß diese Beeinflussung zur Folge hätte, daß die
Mehrzahl der Stimmen auf den Schuhmachermeister
J. Sack gefallen sind, was anderenfalls nicht
geschehen sein würde.
Die Stadtverordnetenversammlung hat bei der Beschluß-
fassung über die Wahl des p. Sack sich nur durch die
Wahlvorgänge leiten und die Persönlichkeit außer
Acht gelassen.
Die Gegenerklärung des p. Sack in welcher er der
Stadtverordneten- Versammlung unlautere Motive un-
terschiebt, läßt erkennen, daß der Character desselben

