Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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Die Gegenerklärung des Herrn J. Sack auf die Berufungs-
klage der Stadtverordnetenversammlung ist nichts als eine
grobe Verdächtigung dieser Korporation, welche jeder Be-
gründung entbehrt, er unterschiebt der Stadtverordneten-
versammlung unlautere Beweggründe für die Un-
gültigkeitserklärung der Wahl und zwar:
  1. Geringschätzung gegen den Stand dem p. Sack an
    gehört.
  2. Gefälligkeitsrücksichten gegen den Vorsitzenden
    der Stadtverordnetenversammlung, weil der Gegen-
    kandidat dessen Schwager sei.
Ad 1. Die Stadtverordnetenversammlung zählt zu ihren
Mitgliedern alle Berufsstände und von Handwerkern
Schuhmacher, Bäcker, Buchbinder, Gerber, Maurer und
Schreiner. Warum sollte dieselbe nun die Wahl von
p. Sack beanstanden, weil er Schuster ist?

Ad 2. Daß der Gegenkandidat J. G. Eisel ein Schwager
des Vorsitzenden P. Gerharz ist, hat keinen Einfluß
auf den Beschluß der Versammlung geübt, weil nie-
mand sagen kann daß von demselben für seinen
Schwager auch nur im Geringsten gearbeitet worden
sei, vielmehr vermuten sämtliche Mitglieder der
Versammlung daß der Vorsitzende Gerharz die Kandida-
tur seines Schwagers J. G. Eisel nicht einmal gerne
gesehen habe.
Es sind also sehr vage und unwahre Behauptungen