111
während die neu einzuführenden Luxussteuern nicht viel eintragen würden und nur von wenigen getragen werden müssten.
Herr Schöffe Sauerborn erwidert, dass die Geschäftsleute schon derart mit Abgaben für Recife, Gewerbesteuer, Betriebssteuern p.p. belastet seien, dass sie froh seien endlich einmal niedriger zu kommen.
Der Herr Vorsitzende W.F. Hisgen erklärte sich für die Gleichstellung der Realsteuern u. der Einkommensteuer und führte weiter aus, dass wenn der Staat den Gemeinden die Realsteuern überweise, er denselben einerseits aus der Lex.Huene nehme und andererseits dieselben durch Einführung der Ergänzungssteuer wieder belaste.
Nachdem nunmehr Herr Beigeordneter Flügel sich gleichfalls für Hebung der Realsteuern und Einkommensteuer in gleicher Höhe ausgesprochen hatte wurde der Antrag des Herrn Rechtsanwalt Hohl zur Abstimmung gebracht und mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. Der Antrag des Magistrats auf Hebung von 100 % Realsteuern und 100 % der Einkommensteuer wurde angenommen und weiter bestimmt, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen bis zu 420 Mark zur Gemeindesteuer nicht herangezogen werden sollen.
Bezüglich der neu einzuführenden Jagdpasssteuer erklärt Herr Hohl, dass es Anrecht sei 13 Herren welche teils noch zur Erholung und nicht zum Vergnügen auf die Jagd gingen mit je 10 Mark belasten zu wollen, ebenso erklärt derselbe sich gegen eine Fahrradsteuer und bringt eine Jagdpasssteuer von evtl. nur 5 Mark in Vorschlag.
Herr Schöffe Sauerborn erwidert, dass die Geschäftsleute schon derart mit Abgaben für Recife, Gewerbesteuer, Betriebssteuern p.p. belastet seien, dass sie froh seien endlich einmal niedriger zu kommen.
Der Herr Vorsitzende W.F. Hisgen erklärte sich für die Gleichstellung der Realsteuern u. der Einkommensteuer und führte weiter aus, dass wenn der Staat den Gemeinden die Realsteuern überweise, er denselben einerseits aus der Lex.Huene nehme und andererseits dieselben durch Einführung der Ergänzungssteuer wieder belaste.
Nachdem nunmehr Herr Beigeordneter Flügel sich gleichfalls für Hebung der Realsteuern und Einkommensteuer in gleicher Höhe ausgesprochen hatte wurde der Antrag des Herrn Rechtsanwalt Hohl zur Abstimmung gebracht und mit allen gegen 2 Stimmen abgelehnt. Der Antrag des Magistrats auf Hebung von 100 % Realsteuern und 100 % der Einkommensteuer wurde angenommen und weiter bestimmt, dass Steuerpflichtige mit einem Einkommen bis zu 420 Mark zur Gemeindesteuer nicht herangezogen werden sollen.
Bezüglich der neu einzuführenden Jagdpasssteuer erklärt Herr Hohl, dass es Anrecht sei 13 Herren welche teils noch zur Erholung und nicht zum Vergnügen auf die Jagd gingen mit je 10 Mark belasten zu wollen, ebenso erklärt derselbe sich gegen eine Fahrradsteuer und bringt eine Jagdpasssteuer von evtl. nur 5 Mark in Vorschlag.

