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Übertrag
19625,00 Mark
1. Die eigenen Steuern der Gemeinde
899,79 M
2. Die Steuern der gesetzl. Befreiten
608,00
3. Die Steuern der teilweise Befreiten
1600,00
4. Die Steuern sonstige Beträge
1689,28
Summe:
4797,07 Mark
Bleiben für die Gemeinde an Staatssteuern rein
14827,93 Mark
Nach Vorlesung dieses Finanzplanes durch den Herrn Vorsitzenden, stellte derselbe zunächst die Frage, ob über solchen en Bloc abgestimmt, oder ob über die einzelnen Positionen zur Diskussion geschritten werden solle.
Hierauf nahm zunächst Herr Joh. Müller das Wort und erklärte sich gegen die Erhebung einer Wassersteuer von denjenigen Personen, welche keinen Anschluss an die Wasserleitung haben. Nach kurzer Debatte nahm jedoch die Versammlung den Vorschlag des Magistrats betreffend die Erhebung einer solchen Steuer an, es demselben überlassend, die Sätze für die in Betracht kommenden Personen, je nach deren Wasserverbrauch festzusetzen.
Herr Rechtsanwalt Hohl erklärt sich gegen die Erhebung von 100 % Realsteuern und 100 % Einkommensteuer und schlägt die Erhebung von 115 % Realsteuern und 100 % der Einkommensteuer vor; diese letzteren Sätze würden dem Sinne des Kommunalabgabegesetzes entsprechen und machten bei einem so großen Finanzplan die 15 % Realsteuer mehr auf den einzelnen Kopf nichts aus

