Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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Dieser Vorschlag wurde abgelehnt und jener des Magistrats auf Einführung einer Jagdpasssteuer á 10 Mark für den Jagdschein, sowie einer Fahrradsteuer á 5 Mark pro Stück, angenommen. Ebenso wurde die Erhöhung der Hundesteuer von 6 auf 10 Mark dem Vorschlage des Magistrats entsprechend angenommen.
Hierauf wurden die Abgaben für Lustbarkeiten wie folgt festgesetzt:
 
a. für Tanzbelustigungen bis 12 Uhr nachts
 
12 Mark
b. desgleichen über 12 Uhr nachts
20 Mark
c. ein Konzert, eine Theatervorstellung,
Musikvorträge, Gesangsvorträge in den Wirtschaften
2 Mark
(für Wohltätigkeitsveranstaltungen die Taxe zu erlassen soll dem Magistrat überlassen bleiben).
d. für eine Kunstreitervorstellung:
1. bei einem Eintrittsgeld bis zu 50 Pf. pro Tag
 



1 Mark
2. bei einem Eintritt über 50 Pf. pro Tag
5 Mark
e. für sonstige Schaustellungen je nach dem Umfange des Geschäfts, pro Tag aber
mindestens 1 Mark
Das Übrige soll dem Magistrat überlassen bleiben.
f. für Würfelbuden und Glücksspiele, falls dieselben nicht auf dem Marktplatze aufgestellt werden und keine Platzmiete gezahlt wird
1 bis 10 Mark pro Tag
nach dem Ermessen des Magistrats.
 
Nunmehr wurde über den gesamten Finanzplan