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Dieser Vorschlag wurde abgelehnt und jener des Magistrats auf Einführung einer Jagdpasssteuer á 10 Mark für den Jagdschein, sowie einer Fahrradsteuer á 5 Mark pro Stück, angenommen. Ebenso wurde die Erhöhung der Hundesteuer von 6 auf 10 Mark dem Vorschlage des Magistrats entsprechend angenommen.
Hierauf wurden die Abgaben für Lustbarkeiten wie folgt festgesetzt:
Hierauf wurden die Abgaben für Lustbarkeiten wie folgt festgesetzt:
a. für Tanzbelustigungen bis 12 Uhr nachts
12 Mark
b. desgleichen über 12 Uhr nachts
20 Mark
c. ein Konzert, eine Theatervorstellung,
Musikvorträge, Gesangsvorträge in den Wirtschaften
Musikvorträge, Gesangsvorträge in den Wirtschaften
2 Mark
(für Wohltätigkeitsveranstaltungen die Taxe zu erlassen soll dem Magistrat überlassen bleiben).
d. für eine Kunstreitervorstellung:
1. bei einem Eintrittsgeld bis zu 50 Pf. pro Tag
d. für eine Kunstreitervorstellung:
1. bei einem Eintrittsgeld bis zu 50 Pf. pro Tag
1 Mark
2. bei einem Eintritt über 50 Pf. pro Tag
5 Mark
e. für sonstige Schaustellungen je nach dem Umfange des Geschäfts, pro Tag aber
mindestens 1 Mark
Das Übrige soll dem Magistrat überlassen bleiben.
f. für Würfelbuden und Glücksspiele, falls dieselben nicht auf dem Marktplatze aufgestellt werden und keine Platzmiete gezahlt wird
f. für Würfelbuden und Glücksspiele, falls dieselben nicht auf dem Marktplatze aufgestellt werden und keine Platzmiete gezahlt wird
1 bis 10 Mark pro Tag
nach dem Ermessen des Magistrats.
Nunmehr wurde über den gesamten Finanzplan

