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Herrn Regierungs-Präsidenten vom Bürgermeisteramt schon am 27. November die Fertigstellung der Liste angezeigt worden war.
Wenn der jeweilige Tod einer Person nach Anzeigen der Fertigstellung der Liste in Rücksicht gezogen werden sollte, so würde es zu einer Offenlegung der Liste fast nicht mehr kommen, da wie erwiesen, in diesem in einer Woche als 6 Personen gestorben sind.
Es hätte somit eine stete- nie endende- Verschiebung vorgenommen werden müssen.
Der Bürgerausschuss war einstimmig der Ansicht, dass die Wählerliste der I. Klasse in seiner jetzigen Gestalt bestehen bleiben solle.
Es hätte somit eine stete- nie endende- Verschiebung vorgenommen werden müssen.
Der Bürgerausschuss war einstimmig der Ansicht, dass die Wählerliste der I. Klasse in seiner jetzigen Gestalt bestehen bleiben solle.
Was der angeführte Punkt in der Einsprache die Hundesteuer im Sinne des Wahlgesetzes als Gemeindesteuer zu betrachten, betrifft, so ist der Bürgerausschuss einstimmig der Meinung, dass Hund[…] nicht Hundesteuer von einer direkten Steuer nicht abgeleitet, sondern nur als eine gewisse Gemeindeabgabe wie z.B. Accis betrachtet werden kann, folgedessen auch bei Aufstellung der Wählerlisten nicht Anwendung finden konnte.
Der Einspruch bezüglich der Aufstellungsbescheinigung der Liste durch den Magistrat ist hinfällig, da dies erst dann notwendig, wenn die Offenlage der Listen erledigt und darüber königlicher Regierung berichtet wird.
Der Einspruch bezüglich der Aufstellungsbescheinigung der Liste durch den Magistrat ist hinfällig, da dies erst dann notwendig, wenn die Offenlage der Listen erledigt und darüber königlicher Regierung berichtet wird.
Hierbei sei noch gestattet zu bemerken, dass der Peter Kratz, von welchem der Einspruch herrührt ebenfalls Mitglied des Bürgerausschusses ist, doch es nicht für notwendig fand

