40
Zu Pos. I. der Tagesordnung wurde die Wählerliste der III. Klasse einzeln Name für Name durchgegangen.
Das Bürgerausschussmitglied Herr C. Keiner hat sich hierbei entfernt- und war das Resultat, dass sämtliche Personen welche mit einem niedrigeren Satz wie 4 M. in der Liste aufgeführt sind, sämtlich entweder Bürger oder Hausbesitzer sind. Nur bei einer Person und zwar Johann Isola II. der zwar die Nutznießung an dem auf den Namen seiner minderjährigen Kinder stehenden Hause hat, sich aber gar nicht um die Ernährung seiner Familie kümmert und dessen Kinder einen Vormund in der Person des Karl Winter haben, und welch letzterer für Zahlung der Gebühren und Steuern aufzukommen hat, war die Versammlung einstimmig der Ansicht, dass p. Isola in der Wählerliste der III. Klasse gestrichen wird.
Im Übrigen beschloss der Bürgerausschuss einstimmig die aufgestellte Liste als richtig anzuerkennen. Die Streichung der p. Isola in der Liste hat eine Verschiebung in den einzelnen Abteilungen nicht zur Folge.
Das Bürgerausschussmitglied Herr C. Keiner hat sich hierbei entfernt- und war das Resultat, dass sämtliche Personen welche mit einem niedrigeren Satz wie 4 M. in der Liste aufgeführt sind, sämtlich entweder Bürger oder Hausbesitzer sind. Nur bei einer Person und zwar Johann Isola II. der zwar die Nutznießung an dem auf den Namen seiner minderjährigen Kinder stehenden Hause hat, sich aber gar nicht um die Ernährung seiner Familie kümmert und dessen Kinder einen Vormund in der Person des Karl Winter haben, und welch letzterer für Zahlung der Gebühren und Steuern aufzukommen hat, war die Versammlung einstimmig der Ansicht, dass p. Isola in der Wählerliste der III. Klasse gestrichen wird.
Im Übrigen beschloss der Bürgerausschuss einstimmig die aufgestellte Liste als richtig anzuerkennen. Die Streichung der p. Isola in der Liste hat eine Verschiebung in den einzelnen Abteilungen nicht zur Folge.
Was die Einsprache gegen Nr. 4 in der Wählerliste der II. Abteilung anbelangt, so ist Alois Bollentin als Haushaltungsvorstand anzusehen und beschließt in Folge dessen der Bürgerausschuss einstimmig, dass p. Bollentin in dieser Klasse wahlberechtigt ist.
Die Einsprache bei der Wählerliste in der 2. Abteilung, welche als Grund den Sterbefall des königlichen Oberförsters Fuchs und dessen Streichung in der Liste geltend macht ist ebenfalls nicht als gerechtfertigt anzusehen, da ihm

